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Der Regierungsrat weist Rekurse gegen den Sexualkundeunterricht ab

Der Regierungsrat hat zwei Rekurse abgewiesen, in denen die Rekurrenten die Dispensation vom Sexualunterricht auf Stufe Kindergarten bzw. auf Stufe Primarschule beantragten. Die obligatorische Teilnahme am schulischen Sexualkundeunterricht ist verfassungskonform. Der vom Erziehungsrat genehmigte Leitfaden als Ergänzung zum Lehrplan ist geeignet und erforderlich, um Schulkinder jeglichen Alters vor sexuellen Übergriffen zu schützen und sie für die gesundheitsrelevanten Aspekte von Sexualität zu sensibilisieren. Die Schulbehörden haben zu Recht keine generelle Dispensation vom Sexualkundeunterricht erteilt.

Der Regierungsrat hat zwei Rekurse betreffend Gesuch um Dispensation vom Sexualunterricht auf Stufe Kindergarten bzw. auf Stufe Primarschule abgewiesen. Die obligatorische Teilnahme am schulischen Sexualkundeunterricht verstösst nicht gegen übergeordnetes Verfassungsrecht. Der Regierungsrat gelangt zum Schluss, dass schulischer Sexualkundeunterricht die Grundrechte der Schulkinder und der Eltern berührt. Es handelt sich jedoch nur um einen leichten Grundrechtseingriff. Dieser ist gerechtfertigt, weil der schulische Sexualkundeunterricht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse erfolgt und verhältnismässig ist.

Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt bekennt sich in § 17 zu einem weiten Bildungsbegriff. Der vom Grossen Rat gewählte Erziehungsrat hat mit der Verabschiedung des "Leitfadens Sexuelle Gesundheit" eine inhaltliche Vorgabe für die Gestaltung des Unterrichts in der Volksschule erlassen. Diese Kompetenz wurde ihm vom Gesetzgeber in § 68 des basel-städtischen Schulgesetzes eingeräumt. Der vom Erziehungsrat verabschiedete "Leitfaden Lernziel Sexuelle Gesundheit" sowie die von ihm genehmigte Handreichung und das von ihm genehmigte Unterrichtsmaterial sind geeignet und erforderlich, die mit dem Sexualunterricht verfolgten öffentlichen Interessen zu erreichen, die namentlich darin bestehen, Schulkinder jeglichen Alters vor sexuellen Übergriffen zu schützen und sie im Rahmen der Gesundheitsprävention für die gesundheitsrelevanten Aspekte von Sexualität zu sensibilisieren.

Der Regierungsrat gelangt deshalb zum Schluss, dass die Schulbehörden zu Recht keine generelle Dispensation vom Sexualkundeunterricht erteilt haben.

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