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Bericht der Finanzkommission zum Budget 2013

Finanzkommission stimmt Budget 2013 mit einem eigenen Kürzungsantrag mehrheitlich zu

Das Budget des Kantons Basel-Stadt präsentiert sich für das Jahr 2013 im Gesamtergebnis ausgeglichen. Der Finanzierungssaldo, der die Veränderung der Nettoschulden anzeigt, weist hingegen gemäss Budgetbericht des Regierungsrats einen hohen Verlust von über CHF 200 Mio. aus – und bleibt auch nach den deutlichen Korrekturen durch die Finanzkommission negativ. Die auf Ende 2013 prognostizierte Nettoschuldenquote bleibt trotzdem unter 4 Promille. Die Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat mit 8:2 Stimmen, das Budget 2013 zu genehmigen.

Die Verschlechterung der finanziellen Situation des Kantons Basel-Stadt, die sich im Budget des laufenden Jahres angekündigt hat, setzt sich 2013 fort. Die Finanzkommission hat die Gründe hierfür in ihren Berichten zu Budget 2012 und Staatsrechnung 2011 ausführlich erörtert. Sie hält aber auch fest, dass erst bei Vorliegen der Staatsrechnung 2012 definitiv klar ist, ob der Kanton von den schwarzen in die roten Zahlen gerutscht ist. Namentlich stellt sich die Frage, ob 2012 wie in den Vorjahren zu pessimistisch oder aber – wie von der Finanzkommission in ihrem Bericht zur Staatsrechnung 2011 angetönt – möglicherweise zu optimistisch budgetiert worden ist. Auf jeden Fall ist der Kanton Basel-Stadt im Urteil der Finanzkommission nach wie vor solide finanziert. Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Kantonen verzeichnet Basel-Stadt derzeit kein strukturelles Defizit. Die Nettoschuldenquote verharrt auch mit dem negativen Voranschlag 2013 weiterhin deutlich unter den steuer- und finanzrechtlich relevanten Werten.

Im Zentrum der Diskussionen der Finanzkommission über das Budget 2013 stand das neue Finanzhaushaltgesetz (FHG). Nach jahrelangen Vorgesprächen und -arbeiten von Finanzdepartement, Finanzkontrolle und Finanzkommission verabschiedete der Grosse Rat dieses Steuerungsgesetz am 14.3.2012 einstimmig und ohne Enthaltungen. Die mit der Totalrevision verbundene Einführung einer neuen Rechnungslegung zeitigt mit wenigen Ausnahmen keine Auswirkungen auf die Kennzahlen der basel-städtischen Staatskasse. Wie die Finanzkommission in ihrem Bericht zum neuen FHG festgehalten hat, liegt die wichtigste Neuerung in der präziseren Definition von finanzrechtlich gebundenen und neuen Ausgaben. Letztere brauchen ab einer gewissen Höhe die Bewilligung durch den Grossen Rat und gegebenenfalls die Stimmbevölkerung.

Der Regierungsrat muss dem Grossen Rat gemäss FHG nicht nur die finanzrechtlich neuen Investitionsvorhaben, sondern – faktisch neu – auch die finanzrechtlich neuen Ausgaben aus der Erfolgsrechnung als Ausgabenberichte (ab CHF 0,3 Mio.) oder referendumsfähige Ratschläge (ab CHF 1,5 Mio.) vorlegen. Die Finanzkommission hat sich mit dem Regierungsrat darauf verständigt, dass dieser ihr jeweils eine Liste jener zusätzlichen Projekte vorlegt, die er aus der Erfolgsrechnung zu finanzieren beabsichtigt. Die Finanzkommission prüft dann analog zu den neu ins Budget eingestellten Investitionen deren finanzrechtlichen Status – und ändert ihn gegebenenfalls.

Der Regierungsrat will 2013 rund 20 zusätzliche Vorhaben aus der Erfolgsrechnung finanzieren. Bei praktisch allen haben sich Finanzkommission und Regierungsrat auf den finanzrechtlichen Status geeinigt. So ist die Finanzkommission damit einverstanden, dass es bei all jenen finanzrechtlich eigentlich neuen Ausgaben, die der Grosse Rat unter alter Regelung im Plenum zumindest diskutiert hat, keine Ausgabenbewilligung mehr braucht. Dies gilt etwa für den Ausbau des Polizeikorps als implizitem Gegenvorschlag zur Sicherheitsinitiative der SVP oder die wiederkehrenden Mehrkosten in Zusammenhang mit der Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung.

Zur „Gewährleistung der Sauberkeit“ sieht der Regierungsrat im Budget 2013 eine finanzrechtlich gebundene Ausgabenerhöhung von CHF 808'000 vor. Nach verschiedenen Erörterungen ist die Finanzkommission allerdings einstimmig zum Schluss gekommen, dass es sich hierbei um eine finanzrechtlich neue Ausgabe handelt. Eine Ausgabe ist gemäss FHG dann neu, wenn bezüglich ihrer Vornahme oder deren Modalitäten, insbesondere der Höhe und des Zeitpunkts, eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Dass eine Handlungsfreiheit besteht, beweist nicht zuletzt die Tatsache, dass der Regierungsrat am 7.2.2012 eine gemeinsame Medienkonferenz mit den Initianten der Sauberkeitsinitiative durchgeführt hat. Auslöser der Mehrausgabe ist ganz explizit nicht etwa eine generell gestiegene Unsauberkeit, sondern die politische Debatte um den „richtigen“ Grad der Sauberkeit im öffentlichen Raum. Diese Frage kann nach Auffassung der Finanzkommission sehr wohl unterschiedlich beantwortet werden. Sie bedauert deshalb, dass der Regierungsrat ihrem Anliegen nicht entsprochen hat, das Vorhaben als finanzrechtlich neu ins Budget einzustellen und dem Grossen Rat einen Ausgabenbericht in Aussicht zu stellen.

Damit der Grosse Rat über die geplanten Massnahmen zur Gewährleistung der Sauberkeit trotzdem wie vom FHG vorgesehen beraten und entscheiden kann, beantragt die Finanzkommission dem Grossen Rat einstimmig, die dafür vorgesehenen Mittel von CHF 808'000 aus dem Budget zu streichen – und bittet den Regierungsrat gleichzeitig, dem Grossen Rat dafür einen Nachtragskredit zu unterbreiten. Die Finanzkommission hält fest, dass sie die Massnahmen zur Gewährleistung der Sauberkeit nicht inhaltlich, sondern lediglich finanzrechtlich diskutiert hat. Sie möchte mit dem Antrag auf Kürzung des Budgets der wichtigsten Neuerung, die mit dem neuen FHG einhergeht, Nachachtung verschaffen.

Im Weiteren zeigt sich die Finanzkommission mit dem Budget des Regierungsrats für das Jahr 2013 mehrheitlich einverstanden. Die weiteren von ihr beantragten Änderungen gehen auf Nachträge des Regierungsrats sowie einen Antrag der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission zurück.

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