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  • 02. Januar 2013

Verbotenes und zu viel Feuerwerk

Von Grenzwachtregion Basel

FeuerwerkskörperGrenzwächter haben im Dezember 2012 bei Zollkontrollen in der Nordwestschweiz mehr verbotenes Feuerwerkzeug als in den Vorjahresperioden sichergestellt. Ebenfalls musste das Grenzwachtkorps in der Region Basel mehrmals wegen zu viel mitgeführtem Feuerwerk einschreiten. Am Freitag (28.12.2012) versuchte ein Lenker in Basel anstelle der erlaubten 2,5 Kilogramm Feuerwerk pro Person gleich 47 Kilogramm von Deutschland in die Schweiz zu bringen.

Basel bis Zurzach (AG): Schweizer Grenzwächter mussten in den vergangenen Tagen mehrmals entlang der Landesgrenze Schweiz-Deutschland wegen verbotenem oder zu viel mitgeführtem Feuerwerk einschreiten. Im Vergleich zu den Vorjahren hat die sichergestellte Menge aufgrund eines Einzelfalles in Basel stark zugenommen. Insgesamt wurden bei Zollkontrollen im Dezember 2012 über 100 Kilogramm Feuerwerk zu viel und ein paar Kilogramm verbotenes Feuerwerk entdeckt.

47 Kilogramm im Kofferraum
Am Freitagmorgen (28.12.2012) endeckten Grenzwächter bei einer Zollkontrolle am Grenzübergang Basel-Hiltalingerstrasse insgesamt 47 Kilogramm Feuerwerk. Der italienische Lenker und eine Begleiterin wollten die Waren im Kofferraum ihres Autos von Deutschland in die Schweiz bringen. Erlaubt sind pro Person 2,5 Kilogramm.

Verbotenes Feuerwerk im Auto
Am Autobahnübergang Basel-Weil stiessen Grenzwächter am Sonntag (30.12.2012) auf verbotenes Feuerwerk. Ein Deutscher wollte in seinem Auto rund drei Kilogramm am Boden knallendes Feuerwerk von Deutschland in die Schweiz bringen. Im Auftrag des Bundesamtes für Polizei beschlagnahmte das Grenzwachtkorps die verbotenen Gegenstände. An den Grenzübergängen von Zurzach (AG) und Stein (AG) versuchten Einkauftouristen am Samstag (29.12.2012) ebenfalls Kleinmengen verbotenes Feuerwerk in die Schweiz zu bringen.

An Silvester mehr Feuerwerk entdeckt als am 1. August
Die Schweizer Grenzwache hat in der Nordwestschweiz zum ersten Mal im Vorfeld von Silvester mehr Feuerwerk an der Grenze entdeckt als im Sommer im Zusammenhang mit der 1. Augustfeier. Dies vor allem aufgrund des erwähnten Einzelfalls mit 47 Kilogramm.

Zur Einfuhr erlaubt sind pro Person 2,5 Kilogramm Feuerwerk. Nicht handhabungssichere Gegenstände sind wegen ihrer Gefährlichkeit in der Schweiz verboten. Dazu gehören: am Boden knallendes Feuerwerk, „Lady-Crackers“, die länger als 22 mm sind, und „Knallteufel“ mit einem Gewicht von über 2,5 mg. Ebenso fallen pyrotechnische Gegenstände wie Signal- und Knallpatronen nicht unter die Freigrenze von 2,5 Kilogramm.

 


Ressort: Uncategorised