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  • 23. Juni 2016

Beim Grundstückskauf Fernwärmevorschrift beachten

Von Josefin Riemer | KOMPAKTMEDIEN Agentur für Kommunikation GmbH

Nicht überall können angehende Hauseigentümer den Energieträger frei wählen. Das liegt an der Fernwärmevorschrift. Derzeit bestehen im Bundesgebiet etwa 1.100 solcher Regulierungen.

Berlin, 23.06.2016. Hausbesitzer können bereits über die Wahl des Baugebietes oder den Grundstückskauf dazu verpflichtet werden, ausschließlich mit Fernwärme zu heizen. Das ist der Fall, wenn Städte und Kommunen dies bereits im Bebauungsplan festlegen. Die rechtliche Möglichkeit für eine solche Fernwärmevorschrift besteht in allen Bundesländern.

Keine rauchenden Kamine im Kurort

Per Gesetz müssen die Städte und Kommunen jedoch vor der Einführung die Argumente dafür und dagegen abwägen. Ein Argument dafür können ökologische Gründe wie der Klimaschutz sein. Denn bei Fernwärme stammt die Energie von einem zentralen Produzenten, nämlich in der Regel von den Stadtwerken. Ohne zusätzliche Verfeuerung von Energieträgern in den Haushalten führt das zu einer effizienteren Energiebilanz. Auch rauchende Kamine können durch die Vorschrift in einer ganzen Gegend verhindert werden. Gerade in Ballungsgebieten oder Kurorten kann dies ein weiterer Grund für die auch als Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnete Vorschrift sein.

Doch vielerorts setzen Kommunen stattdessen auf Freiwilligkeit. Denn durch die Fernwärmevorschrift erhalten die Stadtwerke als Energielieferanten im jeweiligen Gebiet objektiv betrachtet eine Monopolstellung. Um Konflikte mit dem Kartell- oder Wettbewerbsrecht zu vermeiden, versuchen die Verantwortlichen vielerorts, stattdessen über attraktive Energiepreise neue Kunden zu gewinnen.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet…

Generell ist Fernwärme jedoch teurer als andere Energieträger. Angehende Grundstückseigentümer sollten sich daher über eine möglicherweise geltende Fernwärmevorschrift informieren und wie sich diese auf die variablen Energiekosten ihres Haushalts auswirken könnte. Weitere Informationen über Energieträger bietet auch das Serviceportal www.intelligent-heizen.info.


Ressort: Energie und Umwelt

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