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Solarparks: Planungshilfe für Kommunen aktualisiert
„Die 10 Gebote der Freiflächen-PV“
  • 04. September 2025

Solarparks: Planungshilfe für Kommunen aktualisiert

Von Axel Vartmann, PR-Agentur Solar Consulting GmbH

 Photovoltaik-Netzwerk BW ergänzt Checkliste anlässlich der Reform der Landesbauordnung

Die Checkliste „Die 10 Gebote der Freiflächen-PV“ informiert Kommunen darüber, wie sie Solarparks erfolgreich planen und was sie dabei beachten sollten. Nun wurde die Checkliste und der damit zusammenhängende Ablaufplan aktualisiert. Grund dafür ist die Novelle der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg, die unter anderem auch Änderungen für Freiflächen-Photovoltaik umfasst. Die als „Schnelleres Bauen“ bezeichnete Novelle stellt die Errichtung und Änderung von Freiflächen-Solaranlagen generell verfahrensfrei: die klassische Baugenehmigungspflicht entfällt. Wird ein Solarpark mit einem Batteriespeicher geplant, muss für diesen in der Regel jedoch weiterhin eine Baugenehmigung eingeholt werden. Das Solar Cluster Baden-Württemberg und die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) haben im Rahmen des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg die Checkliste und den Ablaufplan aktualisiert. Sie sind ab sofort zum Download verfügbar unter: https://www.photovoltaik-bw.de/themen/photovoltaik-freiflaechen

Die Checkliste und der Ablaufplan informieren Kommunen darüber, wie sie die Planung eines Solarparks erfolgreich angehen. Grund für das Update ist eine Novelle der LBO, die am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist. Der baden-württembergische Landtag hatte Mitte März das Gesetz für das schnellere Bauen verabschiedet. Darin enthalten sind auch Erleichterungen beim Planen und Bauen von Photovoltaikanlagen. „Um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu vereinfachen und zu entbürokratisieren, wird die Errichtung und Änderung von Freiflächen-Solaranlagen generell verfahrensfrei gestellt. Bislang war dies nur für gebäudeabhängige Anlagen und freistehende Anlagen der Fall. Für letztere Anlagen sah die Verfahrensfreiheit bislang eine Begrenzung auf 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge vor. Von dieser Begrenzung wird nunmehr abgesehen“, so das Gesetz.

Die Freiflächen-AG des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg hat nun diese Neuerungen in die beiden Dokumente eingearbeitet. Wichtig: Zwar ist keine Baugenehmigung mehr für Solarparks nötig, dennoch müssen weiterhin öffentlich-rechtliche Vorschriften beachtet werden. Dazu zählen beispielsweise Anforderungen aus dem Naturschutz, dem Arten- oder Denkmalschutz sowie aus dem Wasser- und Planungsrecht.

Während das neue Gesetz die Baugenehmigung für Solarparks abgeschafft hat, gilt diese Regelung nicht für Batteriespeicher. Für sie muss in der Regel weiterhin eine Baugenehmigung eingeholt werden. Das betrifft nahezu alle in Planung befindlichen Solarparks, denn ohne Batteriespeicher werden sie kaum noch errichtet. Grund dafür sind unter anderem die zeitweise negativen Strompreise. Sie entstehen, wenn mehr Strom erzeugt als aktuell verbraucht wird. Um den in Solarparks produzierten Strom zu einem anderen Zeitpunkt vergütet zu bekommen, brauchen die Betreiberinnen und Betreiber deshalb Batteriespeicher, um die elektrische Energie in Zeiten negativer Strompreise speichern zu können.

Kommunen: Weg von der reinen Genehmigerin hin zur Unterstützerin


Solarparks sind ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Sie erzeugen klimafreundlichen Strom und erhöhen die kommunale Wertschöpfung. Doch werden die Anlagen im Südwesten immer noch in zu geringer Anzahl errichtet. Ein wichtiger Grund sind fehlende Strukturen und lückenhaftes Know-how in vielen Kommunen. Die steigende Anzahl der Anfragen von Flächeneigentümerinnen, Flächeneigentümern, Projektiererinnen und Projektierern treffen bei den Kommunen auf interne Strukturen, die historisch bedingt ausschließlich auf die Bearbeitung von Genehmigungsprozessen ausgelegt sind. Dabei sollten Kommunen im Zuge der neuen Anforderungen der Energiewende hier einen Wandel vollziehen: Weg von der reinen Genehmigerin, hin zu der Unterstützerin der klimafreundlichen Stromerzeugung vor Ort. Um diesen Wandel zu unterstützen, hat das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg die Checkliste und den Ablaufplan erstellt und nun aktualisiert.

Tipp: Am 25. Juli 2025 hat das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Regierungspräsidium Stuttgart eine Online-Infoveranstaltung veranstaltet. Vorgestellt wurde die aktuelle Änderung der LBO und welche öffentlich-rechtlichen Belange trotz Verfahrensfreistellung weiterhin beachtet werden müssen. Zur Aufzeichnung der Veranstaltung: https://www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerk/neuigkeiten/video-veranstaltung-zur-lbo-reform

Die 10 Gebote der Freiflächen-PV im Überblick
• Überblick verschaffen
• Unterstützerinnen und Unterstützer finden
• Flächeneignung früh klären
• Übersicht von PV-Vorhaben auf Landkreisebene etablieren
• Erforderliche Gutachten und Anträge vorbereiten
• Netzanschlussmöglichkeiten ermitteln
• Schnittstellen zur Windkraft und zur KWP herstellen
• Finanzielle Vorteile für die Kommune benennen
• Ökologische Standards anwenden
• Bürgerbeteiligung und -Teilhabe umsetzen

Über das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg


Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg gibt neue Impulse für den Ausbau der Sonnenstromnutzung im Südwesten, bringt Akteure zusammen und unterstützt so die Energiewende in allen zwölf Regionen Baden-Württembergs. Als Anlaufstelle richten sich die regionalen Netzwerke an Kommunen, Unternehmen, Landwirtinnen und Landwirte, Umweltschutzverbände, Bürgerinnen und Bürger und weitere Institutionen. Alle Interessierte, Institutionen und Unternehmen sind eingeladen, sich einzubringen und das Netzwerk zu nutzen. Mit Informations- und Fachveranstaltungen, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Wissens- und Erfahrungsaustausch sollen Vorbehalte abgebaut und die klimafreundliche Energiebereitstellung direkt vor Ort beschleunigt werden.


Landesweit koordiniert wird das Netzwerk von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg und dem Solar Cluster Baden-Württemberg. Die zwölf regionalen Netzwerke werden von Akteuren vor Ort organisiert, insbesondere von Energie- und Klimaschutzagenturen sowie Hochschulen und Wirtschaftsförderungen. Aktuell sind mehr als 400 Institutionen und Unternehmen im landesweiten Netzwerk aktiv. Das Photovoltaik-Netzwerk BW wird gefördert vom Umweltministerium Baden-Württemberg.


Ressort: Energie und Umwelt

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