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Gegen Finanz- und Spekulationsblasen
  • 11. März 2015

Gegen Finanz- und Spekulationsblasen

Von Raffael Wüthrich

Vollgeld-Initiative: Halbzeit mit 45.000 Unterschriften

Die Vollgeld-Initiative will das Bankensystem wieder in den Dienst von Realwirtschaft und der Gesellschaft stellen. Zur Halbzeit der 18-monatigen Sammelfrist liegen 45‘000 Unterschriften vor.

Die Initiatoren der Vollgeld-Initiative sind zufrieden. Mit einer guten Basis von 45'000 Unterschriften beginnt die zweite Hälfte der Sammelfrist. Bis am 3. Dezember 2015 müssen mindestens 100'000 gültige Unterschriften zusammen kommen. „Wir sind gut auf dem Weg, aber noch lange nicht im Ziel und benötigen noch viel Unterstützung aus der Bevölkerung,“ kommentiert Reinhold Harringer, Sprecher der Initiative.

Die Initiative will einführen, wovon viele annehmen, dass es schon jetzt so sei. Der Titel der Volksinitiative heisst: ”Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank”. Genau so wie die Banknoten soll die Schweizerische Nationalbank künftig auch das elektronisches Geld, das auf unseren Konten ist, erzeugen. Dann können Banken kein eigenes Geld mehr schaffen, sondern nur noch Geld verleihen, das sie zur Verfügung gestellt bekommen haben.

Reinhold Harringer: „Vollgeld ist wie Bargeld in elektronischer Form. Zur Zeit ist das Geld auf den Privatkonten nichts weiter als ein Versprechen der Bank auf richtiges Geld. Wenn eine Bank Pleite geht, ist der Kontostand verloren. In einer grösseren Krise reicht der Einlageschutz nicht aus, um alle Bankkunden auszuzahlen.“

Weitere Informationen und Presseunterlagen: www.vollgeld-initiative.ch/pressedossier

1) Was bedeutet der Name Vollgeld?
Vollgeld ist das Geld, das die Nationalbank in Umlauf bringt. Das sind heute nur Münzen und Banknoten. Diese gesetzlichen Zahlungsmittel machen aber lediglich 10 Prozent der umlaufenden Geldmenge aus. 90 Prozent sind elektronisches Geld (Buchgeld), das die Banken per Knopfdruck selber schaffen, um damit ihre Geschäfte (u.a. Kredite) zu finanzieren. Die meisten Leute glauben, Guthaben auf einem Bankkonto seien echte Franken. Ein Trugschluss! Ein Konto ist bloss eine Forderung des Kunden, bzw. ein Versprechen der Bank auf Geld, aber selbst kein gesetzliches Zahlungsmittel.

2) Was will die Vollgeld-Initiative?
Die heutige Realität entspricht nicht der Intention der Bundesverfassung (Art. 99: „Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes“). Die Vollgeld-Initiative will das korrigieren. Allein die Nationalbank soll elektronisches Geld erzeugen können. Dann dürfen Banken kein eigenes Geld mehr kreieren, sondern nur noch Geld verleihen, das sie von Sparern, Investoren und der Nationalbank zur Verfügung gestellt bekommen. Hinter der Initiative steht der überparteiliche Verein Monetäre Modernisierung (MoMo).

3) Was sind die wesentlichen Vorteile des Vollgeldes?
Das Geld auf Zahlungskonten ist vollumfänglich sicher, da es Geld der Nationalbank ist. Bankenpleiten können ihm nichts anhaben. Finanzblasen werden verhindert, weil die Banken kein eigenes Geld mehr herstellen können. Der Staat wird aus der Geiselhaft befreit, weil er Banken nicht mehr mit Steuermilliarden retten muss (too big to fail), um den Zahlungsverkehr aufrecht zu erhalten. Die Finanzbranche steht wieder im Dienst von Realwirtschaft und Gesellschaft. Das Geldsystem ist kein Buch mit sieben Siegeln mehr, es wird wieder transparent und verständlich.

4) Was geschieht beim Vollgeld mit den Banken?
Die Banken bieten weiterhin alle Finanzdienstleistungen an (u.a. Kreditvergabe, Zahlungsverkehr, Vermögensverwaltung). Nach der Vollgeld-Umstellung gibt es nur noch Nationalbank-Geld auf unseren Privatkonten. Das elektronische Geld ist damit genauso vollwertiges Geld wie heute Münzen und Banknoten. Die Banken können also nur noch mit Geld arbeiten, das ihnen von Sparern, Investoren und Nationalbank zufliesst oder das sie selber besitzen. Banken haben keinen unfairen Vorteil mehr, da sie Geld nicht mehr selber aus dem Nichts erzeugen und verleihen können.

5) Welche Auswirkungen hat das Vollgeld für Bankkunden?
Auf allen Konten, die dem Zahlungsverkehr dienen, befindet sich ab dem Zeitpunkt der Umstellung Vollgeld, also durch die Nationalbank geschütztes Geld. Die Bank muss diese Konten wie Wertschriften-Depots verwalten. Das Geld gehört den Kontobesitzern und geht nicht verloren, falls eine Bank Pleite geht. Allerdings wird es nicht mehr verzinst. Wer lieber Zins statt krisensicheres Geld möchte, kann der Bank aber nach wie vor sein Geld über ein Sparkonto oder andere Investitionen gegen Zins leihen.


Ressort: Wirtschaft

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