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09. Dezember 2008
Gut für Deutschland
DIHK–Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben zur Pendlerpauschale
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist gut für Deutschland. Sie bringt Arbeitnehmern und Unternehmern mehr Netto: Im nächsten Jahr bekommen die Bürger 7,5 Milliarden Euro als Entlastung zurück. Das hilft der Binnenkonjunktur in schwieriger Zeit, ist aber kein Ersatz für dringende Reformen in der Einkommensteuer.
Die Karlsruher Entscheidung hat Signalwirkung für die gesamte Steuerpolitik. Denn auch andere Änderungen im Steuerrecht der Großen Koalition sind verfassungsrechtlich äußerst bedenklich - wie z. B. Zinsschranke, gewerbesteuerliche Hinzurechnungen sowie die Abzugsbeschränkung von Verlusten beim so genannten Mantelkauf. Auch bei der neuen Erbschaftsteuer sind die verfassungsrechtlichen Risiken beachtlich. Insofern kann sich der Gesetzgeber keinesfalls auf ihren Bestand verlassen.
Das Urteil ist zugleich eine Mahnung an die Politik, in der Steuergesetzgebung die Verfassungskonformität stärker zu beachten. Das geht am besten mit einfachen Steuergesetzen ohne unzählige Ausnahmen und Sondertatbestände - bei gleichzeitig niedrigen Sätzen."






