- 14. Juni 2024
EM-Start in Stuttgart
ADAC Württemberg gibt Tipps rund um die Fußball-Europameisterschaft in Stuttgart
Am Sonntag, 16. Juni wird das erste Spiel der Fußball-Europameisterschaft in Stuttgart angepfiffen, Slowenien trifft auf Dänemark. Nahezu komplett in schwarz-rot-gold getaucht ist die baden-württembergische Landeshauptstadt dann am Mittwoch, 19. Juni, wenn die deutsche Nationalmannschaft gegen Ungarn spielt. Der ADAC Württemberg gibt Tipps, was es rund um die EM in Stuttgart zu beachten gibt.
Autokorso erlaubt?
Nach der Straßenverkehrsordnung sind Autokorsos und unnötiges Hupen nicht erlaubt, da unnötiger Lärm und unnützes Hin- und Herfahren verboten sind. Hier würde normalerweise ein Bußgeld von 80 bis 100 Euro fällig werden. Bei großen Sportereignissen wie der Fußball-EM drückt die Polizei aber für gewöhnlich ein Auge zu. Dennoch gelten auch im Autokorso die üblichen Verkehrsregeln: So muss man an roten Ampeln anhalten, sich während der Fahrt anschnallen, darf nicht alkoholisiert am Steuer sitzen und man sollte sich möglichst nicht aus dem Fenster lehnen.
Auto schmücken
Das Auto darf komplett in schwarz-rot-gold oder in den gewünschten Landesfarben dekoriert werden – hier sind der Fantasie theoretisch keine Grenzen gesetzt. Es muss nur gewährleistet sein, dass die Sicht des Fahrenden nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährdet werden. Zudem dürfen Scheinwerfer und alle Leuchten am Fahrzeug, etwa der Blinker am Seitenspiegel, nicht verdeckt sein. Auch ist es verboten, großformatige Flaggen an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten. Der ADAC Württemberg empfiehlt, Fahnen und weitere am Auto befestige Fan-Utensilien vor der Fahrt auf die Autobahn abzunehmen. Ab einer Geschwindigkeit von 90 km/h können sich diese lösen und den nachfolgenden Verkehr gefährden.
E-Scooter und Alkohol
Nach der Fußballfeier ist es wichtig zu wissen, dass für E-Scooter dieselben Alkoholgrenzwerte wie für das Auto gelten. Somit drohen ab 0,5 Promille auch auf dem E-Scooter ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Menschen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen auf dem E-Scooter überhaupt nicht mit Alkohol unterwegs sein – hier gilt ebenfalls die Grenze von 0,0 Promille. Der ADAC Württemberg rät generell davon ab, betrunken mit dem E-Scooter zu fahren. Denn laut Unfallstatistik haben fast 20 Prozent der Unfälle mit E-Scootern Alkohol als Ursache.
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