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Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern und Gewerbegebäuden jetzt einfacher umzusetzen
  • 10. Juni 2024

Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern und Gewerbegebäuden jetzt einfacher umzusetzen

Von Axel Vartmann, PR-Agentur Solar Consulting GmbH,

Neues Faktenblatt informiert über Änderungen und Möglichkeiten

Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg hat die Veröffentlichung erstellt

Für ein vermietetes Einfamilienhaus etwa ist die Sache recht einfach. Bevor Eigentümerinnen oder Eigentümer eine Photovoltaikanlage errichten, sollten sie sich überlegen, wofür der Strom verwendet werden soll. Investieren sie in die Anlage, können sie zwischen vier Betreibermodellen wählen: lediglich den Photovoltaikstrom an die Mietpartei verkaufen, die Anlage vermieten, die Anlage vermieten und dabei selbst Anlagenbetreiber bleiben oder das Haus mit der „Nebenleistung Strom“ vermieten. Mit der letzten Option wird die Vermieterin oder der Vermieter Vollversorger der Mietenden, aber kein Stromlieferant. Investiert die Mieterschaft selbst in die Anlage, benötigen die Parteien nur einen Pachtvertrag für die Nutzung des Daches.

Beispiel Mehrfamilienhaus mit mehr als 15 Parteien

Bei einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 15 Parteien können die Bewohnerinnen und Bewohner den Strom vom Dach mittels eines Summenzählermodells nutzen, entweder alle oder nur ein Teil der Mietenden. In großen Häusern wird hierfür oft ein externer Dienstleister in Anspruch genommen. In der Regel bietet er ein Vollversorgungs-Stromlieferungsmodell an. Er kann aber auch nur als Investor oder Anlagenbetreiber agieren. In manchen Fällen wird lediglich die Mess- und Abrechnungstechnik an eine externe Firma übergeben.

Neu: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Mit dem Solarpaket 1 hat der Gesetzgeber die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt. Mit diesem Modell kann Photovoltaikstrom innerhalb eines Gebäudes jetzt unbürokratischer geliefert werden: In Mehrfamilienhäusern erhalten die Hausbewohnerinnen und Hausbewohner den Solarstrom direkt vom Dach. Er wird den Nutzerinnen und Nutzern anteilig zugerechnet und von ihren Netzbezugsmengen abgezogen. Im Gegensatz dazu wird beim Mieterstrom der Strom an die Mieterinnen und Mieter verkauft.

Weiterführende Informationen des Photovoltaik-Netzwerks

Auf der Themenseite „Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern“ finden Interessierte neben dem Faktenblatt viele weitere Infomaterialien und Publikationen zum Thema. Ebenfalls online verfügbar ist dort die Aufzeichnung einer Veranstaltung im Mai 2024, in der das Faktenblatt vorgestellt wurde.
Über das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg

Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg gibt neue Impulse für den Ausbau der Sonnenstromnutzung im Südwesten, bringt Akteure zusammen und unterstützt so die Energiewende in allen zwölf Regionen Baden-Württembergs. Als Anlaufstelle richten sich die regionalen Netzwerke an Kommunen, Unternehmen, Landwirtinnen und Landwirte, Umweltschutzverbände, Bürgerinnen und Bürger und weitere Institutionen. Alle Interessierte, Institutionen und Unternehmen sind eingeladen, sich einzubringen und das Netzwerk zu nutzen. Mit Informations- und Fachveranstaltungen, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Wissens- und Erfahrungsaustausch sollen Vorbehalte abgebaut und die klimafreundliche Energiebereitstellung direkt vor Ort beschleunigt werden.

Landesweit koordiniert wird das Netzwerk von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg und dem Solar Cluster Baden-Württemberg. Die zwölf regionalen Netzwerke werden von Akteuren vor Ort organisiert, insbesondere von Energie- und Klimaschutzagenturen sowie Hochschulen und Wirtschaftsförderungen. Aktuell sind mehr als 400 Institutionen und Unternehmen im landesweiten Netzwerk aktiv. Das Photovoltaik-Netzwerk BW wird gefördert vom Umweltministerium Baden-Württemberg.

Regionale Ansprechpersonen stehen unter: www.photovoltaik-bw.de




Ressort: Hochrhein

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