- 31. Mai 2017
Vereinbarung zur Wasserrettung im Bereich Konstanz
Es war fast schon ein historischer Moment, auf jeden Fall aber ein wichtiger Schritt in die Zukunft: Bernd Roth, Kommandant der Feuerwehr Konstanz, und Clemens Menge, Vorsitzender der DLRG Konstanz, unterzeichneten am 15. Mai eine Vereinbarung zur Alarm- und Ausrückeordnung. Die Vereinbarung bildet die Basis für die zukünftige Zusammenarbeit von Feuerwehr und DLRG in Konstanz. Mit dieser Kooperation übernehmen beide Hilfsorganisationen gemeinsam eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg.
Die Vereinbarung zur Alarm- und Ausrückeordnung beschreibt, wie Meldungen von Notfällen weitergegeben werden und wer in welchem Notfall alarmiert werden muss. Festgelegt wurden eine Unterteilung des Stadtgebiets sowie verschiedene Einsatzstichworte, die die einzelnen Notfälle klassifizieren. Außerdem wurde definiert mit welchen Booten, Fahrzeugen und mit wie vielen Helfern im Idealfall ausgerückt wird. Des Weiteren sind in der Vereinbarung die Einsatzleitung und die Kommunikation im Einsatz geregelt. Feuerwehr und DLRG arbeiten dabei gleichrangig zusammen.
Feuerwehr und DLRG stellen ihre Zusammenarbeit neu auf
Grundlage der Alarm- und Ausrückeordnung ist die vom Landesausschuss beschlossene und vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg veröffentlichte „Konzeption über die Durchführung der Wasserrettung in Baden-Württemberg“. Feuerwehr und DLRG waren dadurch aufgefordert eine Vereinbarung zur Wasserrettung im Bereich Konstanz zu treffen. Der gesellschaftlichen Entwicklung und den damit gewachsenen Anforderungen an die ehrenamtlichen Helfer von Feuerwehr und DLRG folgend, stellen beide Organisationen mit dem Papier „Gemeinsame Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Konstanz und der DLRG OG Konstanz e.V. für den Bereich ‚Einsätze zu Wasser` auf der Gemarkung Konstanz“ ihre Zusammenarbeit auf neue Füße. Der Abschluss dieser Vereinbarung ist das Ende eines langen Weges der Abstimmung zwischen den einzelnen Organisationen untereinander, sowie gegenüber den Ministerien des Landes.
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