Die neue Ausgabe der Vereinszeitschrift des ISUV-Verband für Unterhalt und Familienrecht e.V, der ISUV-Report 177,ist erschienen. Zentrales Anliegen von ISUV ist es möglichst viele Menschen, deren Beziehung nicht mehr gelebt wird, von dem beidseitigen Nutzen einer einvernehmlichen Trennung/Scheidung zu überzeugen. Überzeugung von ISUV ist, dass einvernehmliche Trennung in Interesse der Kinder, im Interesse des Kindeswohls, aber auch im Interesse beider Elternteile ist: Beide Elternteile können selbst bestimmen, wie es nach der Trennung am sinnvollsten und möglichst praktisch weitergehen kann und soll. Am kostengünstigsten ist dieser Weg allemal.
Im Interview (S. 5 – 8)skizziert Anna Freitag, Mitglied des ISUV-Bundesvorstands, selbst Coachin, Mediatorin und Rechtsanwältin, den Weg zu ganzheitlicher Trennung/Scheidung, insbesondere Trennungsbewältigung. Eine „ganzheitliche Trennung“ – so Anna Freitag - berücksichtigt nicht nur juristische Fragen (z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung), sondern auch die emotionalen und zwischenmenschlichen Aspekte einer Trennung. Ziel ist, die Paarbeziehung in eine stabile, respektvolle Elternbeziehung zu überführen.
Eine einvernehmliche Scheidung ist kostengünstiger, zeitsparender und belastet weniger emotional als ein langwieriger Rechtsstreit. Sie erlaubt individuellere, passgenaue Lösungen. Kinder profitieren von einem respektvollen Umgang der Eltern.
Schweiz - Das Bundesgericht weist Staatshaftungsklage von 11’000 Klägerinnen und Klägern wegen rechtswidriger Pandemiemassnahmen ab.
Das Bundesgericht hat heute unsere Staatshaftungsklage gegen den Bund abgewiesen. Eine Gemeinschaft von rund 11’000 Klägerinnen und Klägern, organisiert im Verein «Wir Menschen», verlangte einen symbolischen Schadenersatz von je einem Franken und als Genugtuung die gerichtliche Feststellung der Widerrechtlichkeit der Pandemie-Massnahmen.
Unsere Klage stützte sich auf das Argument, dass das SARS-CoV-2-Virus nie isoliert und seine Gefährlichkeit experimentell nicht bestätigt werden konnte. Zudem erwies sich der PCR-Test als ungeeignet, um die epidemiologische Situation zu beurteilen, da er auch symptomlose Personen fälschlicherweise zu Krankheitsträgern erklärte und unter Quarantäne stellte.
Die fünf wichtigsten Urteile zum Bezugsrecht aus Versicherungsverträgen
In vielen Nachlässen finden die engsten Verwandten bislang unbekannte Lebensversicherungen des Verstorbenen. Eigentlich gehört auch die mit dem Tod fällig werdende Versicherungssumme zum Erbe dazu. Doch die Betonung liegt auf „eigentlich“. Denn oft haben die Vererbenden in die Policen unter der Rubrik „Bezugsberechtigter“ einen Namen eingesetzt – das reicht von der früheren Ehefrau über die Geliebte bis hin zu völlig fremden Personen. Wenn die Erben jetzt noch an die Versicherungssumme gelangen wollen, müssen sie sich beeilen. Und auch dann kann es bereits zu spät sein.
Bezugsberechtigter ist nicht gleich Bezugsberechtigter
„Setzt der Versicherungsnehmer in dem Vertrag mit einem Versicherer eine dritte Person als Bezugsberechtigten ein, liegt darin ein Schenkungsversprechen. Damit dieses wirksam wird, muss die Schenkung entweder notariell beurkundet oder vollzogen werden“, erklärt Rechtsanwalt Sven Gelbke, Geschäftsführer des Erbrechtsportals „Die Erbschützer“. Wenn der Bezugsberechtigte über seine Einsetzung im Versicherungsvertrag – wie meistens – erst nach dem Tod des Versicherungsnehmers durch Mitteilung der Versicherung erfährt, werde die Schenkung erst dadurch vollzogen, dass der Bezugsberechtigte die Schenkung annimmt. Damit erlange er dann einen Auszahlungsanspruch gegenüber der Versicherung. „Nur dann, wenn die Einsetzung eines Bezugsberechtigten mit Abschluss des Lebensversicherungsvertrages nach den Versicherungsbedingungen ausdrücklich als unwiderruflich erfolgt, ist die Schenkung vollzogen und haben die Erben keinen Zugriff mehr auf das Geld“, stellt Sven Gelbke klar.
Hamburg – Auf der Autobahn die Hände vom Steuer nehmen, im Internet surfen oder lesen und entspannt am Zielort ankommen: So haben sich viele Autofahrer die nächste Stufe des autonomen Fahrens vorgestellt. Und so hat es auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in einem Interview mit der „Wirtschaftswoche“ versprochen: Übernehme das Fahrzeug in bestimmten Situationen die Kontrolle, dürfe der Fahrer sich vom Fahrgeschehen abwenden – wenn etwas passiert, haftet der Hersteller.
Wie AUTO BILD in der aktuellen Ausgabe 3/17 (EVT: 20.1.2017) berichtet, setzt das Verkehrsministerium dieses Versprechen im aktuellen Gesetzentwurf, der der Redaktion vorliegt, allerdings nicht um. Denn zu den zukünftigen Pflichten des Fahrers in selbstfahrenden Autos soll auch gehören, das Lenkrad zu übernehmen, wenn das Auto die Regeln im Straßenverkehr nicht einhält. Das bedeutet: Der Fahrer soll aufpassen, dass sein Auto beispielsweise nicht zu schnell fährt, die Vorfahrt beachtet und beim Spurwechsel den Blinker setzt.
buddY-Programm Kinderrechte an Grundschulen gestartet
Heute besuchten NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann, der Geschäftsführer von UNICEF Deutschland, Christian Schneider und der Geschäftsführende Vorstand des buddY E.V., Roman R. Rüdiger, die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsgrundschule Sternstraße in Duisburg-Walsum. Die Grundschüler demonstrierten ihren Gästen, wie sie an ihrer Schule im Klassenrat und im Schülerparlament demokratisch mitgestalten können. Sie diskutierten mit ihren Gästen über tägliche Fragen wie Kränkungen und Verletzungen aber auch über Menschenwürde und die Achtung des Privatlebens in ihrem schulischen Alltag.
"Das buddY-Programm 'Kinderrechte für Grundschulen in NRW' unterstützt Schulen bei der demokratischen Gestaltung ihres Schullebens. Nordrhein-Westfalen gehört zu den ersten Bundesländern, die das Programm in der Schule umsetzen. Damit wird demokratische Kultur für die Schülerinnen und Schüler im Kindesalter erfahrbar gemacht", erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann.
WHO "Surgical Safety"-Checklist:
Tübingen/Regensburg/Baden Abbach - Medizinische Behandlungen und chirurgische Eingriffe sind in den letzten Jahren in Deutschland immer sicherer geworden. Vor dem Hintergrund von jährlich geschätzt weit über 600 Millionen ärztlichen Behandlungen in Deutschland liegt die Quote der Fehltherapien mit unter 3500 aber bei kaum messbaren 0,0006 Prozent. Schlüssel für diese ständige Qualitätsverbesserung bei den Therapien und auch der Risikominimierung bei chirurgischen Eingriffen ist unter anderem die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelte "Surgical Safety"-Checkliste.
Ein wesentlicher Schlüssel zur Optimierung der Sicherheitskultur in deutschen Kliniken bei Operationen ist heute die von der WHO empfohlene, auf drei Säulen gestützte OP-Checkliste: Sie basiert auf einem permanenten Informationsaustausch zwischen allen am Eingriff beteiligten Operationsteam-Mitgliedern.
Studie der Universität Hohenheim zur verbesserten Steuerehrlichkeit durch soziale Anreize wie Public Shaming / Sozialer Pranger effektiv – aber wohlfahrtsökonomisch fragwürdig
Steuerschulden sind nicht nur ärgerlich – sie können auch schwerwiegende Folgen haben wie die Staatsschuldenkrise seit 2010 in Griechenland beweist. Doch das Eintreiben fehlender Steuergelder ist teuer und aufwendig. Als kostengünstig und leicht umzusetzen präsentieren sich Alternativen wie das zum Beispiel in Slowenien geprobte „Public Shaming“: ein sozialer Pranger, der Steuerschuldner namentlich auflistet und von allen online eingesehen werden kann.
Der Pranger: Schon damals im Mittelalter ein Mittel, um Schimpf und Schande über einzelne Personen bis ganze Familien zu bringen. Und auch heute, im digitalen Zeitalter, kann die Methode des Public Shamings erfolgreich eingesetzt werden – zum Beispiel bei der Eintreibung von Steuergeldern.
Der Konstanzer Selbstständige Dennis Riehle erhebt Vorwürfe gegen die IHK Hochrhein-Bodensee. Nachdem der 30-Jährige die einseitige Haltung der „Industrie- und Handelskammer“ zur Bagatellgrenze für Steuerrückerstattung an Schweizer Kundinnen und Kunden mithilfe eines Leserbriefes im SÜDKURIER kritisiert hatte, erhielt er nun die Kündigung seiner Mitgliedschaft in der IHK. „Zwar fehlen in dem lieblosen Zweizeiler Verweise auf meine geäußerte Meinung. Es wäre aber schon ein überaus merkwürdiger Zufall, wenn hier kein Zusammenhang bestünde. Immerhin ist die zeitliche Nähe der beiden Ereignisse doch nicht zu leugnen“, so Riehle.
Die IHK begründet in ihrem Brief, dass die Mitgliedschaft auf Grundlage von § 2 Abs. 2 IHK-Gesetz beendet würde. Demnach hätten die aktuellen Steuerbescheinigungen ergeben, dass Riehle eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit ausübe. „Sie erfüllt offenbar nicht die Voraussetzungen für eine Zugehörigkeit bei der IHK.
Wann sich eine Zusatzversicherung lohnt
Immer mehr Kinder und Jugendliche bekommen eine Zahnspange, um Fehlstellungen zu korrigieren und späteren Kiefer- und Zahn-Problemen vorzubeugen. Doch die gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht immer für alle Kosten auf. Bei welchen kieferorthopädischen Behandlungen die Versicherung einspringt, wie hoch der Eigenanteil ausfallen kann und wann sich eine Zusatzversicherung lohnt, weiß Nicola Blidschun, Zahnexpertin der ERGO Krankenversicherung.
Bedingungen für die Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zahlen kieferorthopädische Behandlungen nur, wenn die Behandlung bis zum 18. Lebensjahr begonnen hat. „Außerdem muss der Kieferorthopäde eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung feststellen und die Behandlung abschließen können“, erläutert Nicola Blidschun, Zahnexpertin der ERGO Krankenversicherung. „Seit 2002 kommen bei der Diagnose die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) zum Einsatz, die den Schweregrad der Fehlstellung bestimmen.“ Bei KIG 3, 4 und 5 übernimmt die GKV die Kosten der Grundversorgung. Arbeiten die Kinder und Jugendlichen gut mit, können Eltern häufig mit einer kompletten Erstattung des Eigenanteils seitens der Krankenkasse rechnen.