- 21. Oktober 2020
Autokauf beim Händler oder von Privat?
Das sollten Käufer beachten
Schon vor dem ersten Blick auf den Automarkt haben die meisten Käufer entschieden, ob das nächste Auto ein Neuwagen, ein Jahreswagen oder ein älteres Modell sein soll. Auch auf die Frage, von wem gekauft wird, vom Händler oder von Privat, steht die Antwort meist schon im Vorfeld fest. Trotz aller Vorlieben verdienen beide Varianten zumindest einen kleinen Seitenblick.
Händler oder Privatverkäufer?
Wer sein Auto vom Händler kauft, geht den einfachen Weg und damit auf Nummer sicher. Gewährleistungen sind gesetzlich vorgeschrieben, oftmals werden sie durch zusätzliche Garantien aufgewertet. Wenn Händler mit dem Hinweis »im Auftrag von Privat« verkaufen, ist das ein Hinweis auf Ausschluss der Gewährleistung und damit ein Aspekt, den Käufer kritisch beachten sollten. Das Gleiche gilt bei den Formulierungen »Für den Export« und »Für Gewerbetreibende«. Soll beim Kauf eines neuen Wagens der aktuelle Pkw in Zahlung gegeben werden, gestaltet sich das beim Händler in der Regel recht einfach – auch wenn Besitzer nicht immer den erwarteten Preis erhalten und die Verhandlungen anders ausfallen als gewünscht. Beim Kauf von Privat verhandeln Käufer direkt mit dem Verkäufer und sparen somit den Zwischenhändler.
Das ist finanziell attraktiver, wird aber unter Umständen mit einem höheren Risiko bezahlt. Wer zum ersten Mal ein Auto kauft oder sich nicht sicher ist, wie der Gesamtzustand des Wagens beurteilt werden kann, nimmt zur Unterstützung einen Profi mit. Um Mängel zu erkennen, bedarf es einiger Erfahrung. Eine Probefahrt ist ein Muss für jeden Käufer. Profis achten auf Motorgeräusche und ob die Lenkung direkt reagiert; die Kupplung dagegen sollte nicht zu schnell ansprechen – das wäre ein Zeichen für Abnutzung. Klinkt das Getriebe sauber klingen und hakt nicht? All diese Aspekte müssen kritisch beäugt werden. Sie sind nicht nur für die Preisverhandlungen wichtig, sondern auch für die Sicherheit.
Beim Neuwagen stellt sich die Frage nicht, hier ist der Gang zum Autohaus die einzige Möglichkeit. Übrigens lassen sich teilweise bis zu 40 % sparen, wenn ein Auto aus Re-Import gewählt wird.
Wer ein neues Auto kauft, kann ein Sonderkündigungsrecht bei seiner Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen. In dem Fall entfallen die Wartefrist und eine Kündigung wird mit dem Verkauf des bisherigen Autos gültig. Für den neuen Wagen müssen bereits vor der Zulassung einige Daten von der Versicherung vorliegen. Käufer benötigen eine eVB Nummer, mit der sie bei der Zulassungsstelle nachweisen, dass der Wagen versichert ist bzw. kurzfristig versichert sein wird. Hat der Käufer es eilig, kann die eVB Nummer online beantragt werden. Sie ist jeweils für sechs Monate gültig; sollte der Kaufvertrag also nicht oder z. B. erst mehrere Monate später zustande kommen, muss eine neue Nummer bei der Versicherung beantragt werden. Die Schadenfreiheitsklasse eines Versicherungsnehmers wird automatisch von der neuen Kfz-Versicherung übernommen. Die Werte der SF-Klasse variieren jedoch von Versicherung zu Versicherung. Hier lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Tarife für SF Klassen . Grundsätzlich gilt: Fahranfänger steigen mit der niedrigsten Stufe ein und zahlen entsprechend einen höheren Satz für Haftpflicht und Vollkasko. Für jedes versicherte Jahr, in dem kein Schaden gemeldet wird, erhöht sich die SF-Klasse um eine Stufe und der Beitrag sinkt. Im Schadensfall wird der Versicherungsnehmer wieder niedriger eingestuft.
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