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17. November 2014
Ecclestone-Geld fließt in Kinderhospizarbeit bundesweit
420.000 Euro für konkrete Projekte bewilligt/das restliche Geld für Förderung 2015/16 zurückgestellt
Olpe. Es war die bislang größte Zuwendung an die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG: Im August 2014 musste Formel1-Chef Bernie Ecclestone im Zuge seines Strafprozesses rund 750.000 Euro an die Stiftung überweisen. Jetzt hat das Kuratorium über die Vergabe des Geldes entschieden.
„Mit der ungewöhnlich hohen Summe von 750.000 Euro kann die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG unterschiedlichste Anträge fördern. Davon profitiert die Kinderhospizarbeit und damit die betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihre Familien“, so der Kuratoriumsvorsitzende Dr. Daniel Fischer.
Entsprechend beschloss das Stiftungskuratorium in seiner Sitzung am 15. November, in der Förderung der Anträge insbesondere darauf zu achten, dass die geförderten Projekte nicht nur dem Stiftungszweck sowie den Vorgaben der Förderrichtlinien entsprechen, sondern zudem im Speziellen
- Unmittelbar den betroffenen Familien zugute kommen und/oder
- dazu geeignet sind, den Fortbestand der Kinderhospizarbeit durch Förderung und Aus- und Weiterbildung ehren- und hauptamtlicher Mitarbeiter zu sichern und/oder
- eine bundesweite Wirksamkeit haben.
Das Kuratorium beschloss in seiner Sitzung am Samstag, eine Vielzahl der eingegangenen Anträge mit einer Summe von insgesamt 420.000 Euro zu fördern.
Gefördert werden u.a. Workshops und Ferienfreizeiten für lebensverkürzend erkrankte Kinder und Jugendliche, Fortbildungen für ehrenamtlich Mitarbeitende, die Errichtung von Abschiedsräumen in stationären Kinderhospizen, sowie die Einrichtung eines neuen ambulanten Kinderhospizdienstes.
Das verbleibende Geld wird nach Beschluss des Kuratoriums im Rahmen der zeitnahen Mittelverwendung für die Förderung von Projekten in den Jahren 2015/16 zurückgestellt.
Mit dieser Rückstellung sollen in den Jahren 2015 und 2016 schwerpunktmäßig kleinere Organisationen der Kinderhospizarbeit in Deutschland gefördert werden:
„Die Rückstellung soll bewirken, dass auch jetzt noch kleinere Einrichtungen eine Förderung beantragen können, an denen bislang möglichweise vorbei gegangen ist, dass die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG eine größere Summe ausschütten kann“, so Herr Dr. Fischer.
Die Förderrichtlinien sowie das Antragsformular für eine Förderung durch die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG können auf der Internetseite der Stiftung eingesehen und heruntergeladen werden: www.deutsche-kinderhospizstiftung.de
Auf Initiative des Deutschen Kinderhospizverein e.V. haben 34 Gründungsstifter die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG auf den Weg gebracht. Am 06.12.2006 wurde die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG durch die Bezirksregierung Arnsberg anerkannt und am 10. Februar 2007 (der 10. Februar ist der „Tag der Kinderhospizarbeit“) fand der offizielle Festakt der Gründung statt. Zweck der als gemeinnützig und mildtätig anerkannten Stiftung ist die Förderung der Kinderhospizarbeit bundesweit. Dabei ist die Arbeit des Deutschen Kinderhospizverein e.V. vorrangig zu fördern. Die Deutsche Kinderhospizstiftung soll dazu beitragen, diese Arbeit auch in Zukunft zu sichern.






