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Entlastung von Trennungsfamilien
Gleiche Chancen für Trennungseltern
  • 29. April 2022

Entlastung von Trennungsfamilien

Von Josef Linsler | ISUV-Bundesgeschäftsstelle

– jetzt: Wohnkostenpauschale anheben

Die Inflation so hoch wie seit 40 Jahren nicht mehr, Anstieg der Energiepreise, der Rohstoffpreise, Explosion der Nahrungsmittelpreise, seit Jahren Anstieg der Mieten und Wohnkosten. Der Landwirtschaftsminister empfiehlt, weniger Fleisch und teureres Fleisch zu essen. Das ist zwar ökologisch gut gesprochen, aber viele Menschen schütteln nur mit dem Kopf.– Die Bundesregierung hat immerhin ein Entlastungspaket beschlossen, aber die Entlastung erreicht nicht alle Familien, insbesondere nicht Trennungsfamilien.

Wir unterstützen „Familien ohne oder mit knappen Einkommen“. Das ist richtig, Energiepreispauschale, Pauschale für Hartz-IV-Empfänger, Heizkostenpauschale, Kinderbonus sind wichtige und richtige Maßnahmen. Werden diese Boni nur einmalig ausgezahlt, so können Alleinerziehende ab diesem Jahr mit einem steuerlichen Entlastungsbetrag von jährlich 4008 EURO rechnen. „Wir fordern, dass Trennungsfamilien entsprechend entlastet werden. Die Wohnkostenpauschale für unterhaltspflichtige Trennungseltern – 430 EURO –  wurde trotz Kostenexplosion seit drei Jahren nicht angepasst. Sie muss jetzt auf Grund der allgemeinen Preisentwicklung um 100 EURO angehoben werden. Wie und wo soll der betroffene Elternteil für 430 EURO eine warme Wohnung finden, in der dann auch noch Kinder betreut werden können?“, fragt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.

Hintergrund: 

Unterhaltsberechtigte und Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf „angemessenen Wohnraum“ samt anfallenden Heizkosten. Unterhaltspflichtige haben diesen Anspruch nicht, sie haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Sehr vielen Unterhaltspflichtigen bleibt nach Abzug des Kindesunterhalts nur der Selbstbehalt – 1160 EURO. Unterhaltspflichtigen wird für 1160 EURO abverlangt voll erwerbstätig zu sein, eine „angemessene Wohnung“ zu finden, Umgangskosten zu tragen, Kinder mitzubetreuen. Obwohl der Selbstbehalt wie der Mindestunterhalt ein sozialpolitischer Standard ist, wird er von Richtern der Oberlandesgerichte festgesetzt, während der Mindestunterhalt durch die Politik vorgegeben wird. 

„Inflation und Preisanstiege der letzten zwei Jahre wurden im Unterhaltsrecht einfach nicht berücksichtigt“, kritisiert die stellvertretende ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwältin Maren Waruschewski. Deswegen fordert sie: „Angleichung von Sozial- und Unterhaltsrecht. Es kann nicht sein, dass im Sozialrecht ständig nachgebessert wird, aber Unterhaltspflichtige einfach ausgeklammert werden. Es besteht aus wirtschaftlichen Gründen dringender Handlungsbedarf – jetzt.“

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hob im Bundestag hervor: „Seit ich Politik mache, beschäftigt mich ein Thema ganz besonders: Wie wir in einem der reichsten Länder – endlich Kinderarmut wirksam begegnen können. Wie Politik es erreichen kann, dass Kinder gleiche Chancen haben.“ ISUV-Pressesprecher Josef Linsler entgegnet: „Ein Kind ist nicht arm, sondern es leitet seinen Status von den Eltern ab. Kinderarmut ist Elternarmut. Entsprechend muss primär die Berufstätigkeit beider Elternteile gefördert werden, so dass mehr Haushaltseinkommen entsteht. Dies gilt insbesondere für Trennungseltern, so dass beide Haushalte ein angemessenes Einkommen erwirtschaften und die Kinder gleiche Chancen haben von beiden Elternteilen betreut und entsprechend gefördert zu werden.“  


Ressort: Politik

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