- 20. Oktober 2022
Grundsteuererklärung: Fristverlängerung kommt zu spät
Knapp zwei Wochen vor Ende der Abgabefrist der Grundsteuererklärungen wurde eine Fristverlängerung beschlossen. Immobilienexperte Matthias Heißner hält den Beschluss für eine Verlagerung des Problems.
Stuttgart/Berlin. Die Finanzämter der Länder haben letzte Woche beschlossen, dass die Abgabefrist zur Einreichung der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar verlängert werden soll. Stand letzter Woche gingen insgesamt weniger als ein Drittel aller benötigten Grundsteuererklärungen ein. Laut Bayerns Finanzminister Albert Füracker sollen durch die Verlängerung der Frist Bürger und Steuerberater entlastet werden. Neben den Finanzämtern erreichten in letzter Zeit Steuerberater zahlreiche Anfragen zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. „Wirklich entlastet werden Steuerberater dadurch nicht. So haben sie nach dem Jahreswechsel noch mehr Stress, da bereits die Vorbereitung firmenbezogener Jahresabschlüsse anlaufen“, sagt Matthias Heißner, Immobilienexperte und Geschäftsführer der Vermieterwelt GmbH. „Ende Januar ist ein ungünstiger Zeitpunkt. An Weihnachten und Silvester haben die Menschen andere Dinge im Kopf und verzweifeln möglicherweise“, ergänzt der Immobilienexperte.
Verlagerung des Problems
Einige Länder bieten inzwischen Hilfsangebote in Form von Sprechstunden an, um Bürger zu entlasten. „Hilfsangebote sind grundsätzlich nicht verkehrt. Die Tatsache, dass Eigentümer so viel Unterstützung benötigen, zeigt jedoch, dass etwas gewaltig schiefgelaufen ist“, kritisiert Heißner. „Der Prozess hätte von Anfang an besser durchdacht sein müssen.“
Die Fristverlängerung sei zwar überfällig gewesen, „das Kernproblem behandelt sie allerdings nicht. Das Problem wird nur verlagert“, so der Geschäftsführer der Vermieterwelt GmbH. „Die Abgabe über ELSTER kann überfordernd sein.“
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