- 16. Januar 2023
„Schluss mit dem XXL-Bundestag!“
BdSt fordert schnelle Wahlrechtsreform / Ampel startet endlich Gesetzesinitiative
Parallel zum Gesetzentwurf der Ampel für eine Wahlrechtsreform bekräftigt der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Bedeutung des Themas. „Die Ampel-Koalition wollte die dringend notwendige Verkleinerung des XXL-Bundestags im ersten Regierungsjahr anpacken“, erinnert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Schließlich wird eine längst überfällige Reform des Wahlrechts schon zu viele Jahre verschleppt – das darf in einer Demokratie nicht passieren.“
Das komplizierte Wahlrecht mit seinen Überhang- und Ausgleichsmandaten sollte durch eine feste Mandats-Obergrenze wieder berechenbar werden, damit der Wähler bereits bei seiner Stimmabgabe weiß, wie groß der Bundestag nach der Wahl sein wird. Holznagel: „Ziel muss es sein, die Glaubwürdigkeit der Politik zu stärken. Das bedeutet, ein Wahlrecht mit breiter parlamentarischer Mehrheit zu beschließen, das verfassungsfest ist und nicht vor dem Bundesverfassungsgericht landet!“
Elementar ist zudem ein fraktionsübergreifender Konsens: Deshalb fordert der Verband alle Bundestagsfraktionen dazu auf, an einem Strang zu ziehen und das größte demokratisch gewählte Parlament der Welt mit aktuell 736 Abgeordneten deutlich zu reduzieren. „Schluss mit dem XXL-Bundestag! 500 Abgeordnete sind genug!“, lautet somit die Online-Petition des Verbands, die schon fast 700.000 Menschen auf change.org unterzeichnet haben. Ein ebenso klares Votum haben die Bürger auf unsere repräsentative Bevölkerungsumfrage gleich nach der Bundestagswahl 2021 abgegeben: Fast 57 Prozent der Befragten sprachen sich ebenfalls für maximal 500 Mandate aus. Weitere 35 Prozent befürworteten nicht mehr als 598 Sitze, was der gesetzlichen Soll-Größe entspricht.
Schließlich ist auch der Kostenaspekt nicht zu vernachlässigen: Knapp 1,2 Milliarden Euro wird der Bundestag dieses Jahr die Steuerzahler kosten – 200 Millionen Euro mehr als noch 2020. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen Mehrkosten zum Beispiel für die Fraktionsfinanzierung, Entschädigung der Abgeordneten, Bezahlung der Mitarbeiter, Ausbau und Unterhalt der Liegenschaften – ohne, dass den hohen Kosten ein entsprechender parlamentarischer Mehrwert gegenübersteht.
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