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  • 05. November 2014

Einsprache - Flughafen Zürich

Von Barbara Stroscher - Bürgerinitiative Schwarzwald-Baar-Kreis

 

Bürgerinitiativen erheben Einsprachegegen das Betriebsreglement  2014 des Flughafen Zürich*

Wenn es nach dem Willen des Flughafens Zürich geht, dann sollen die drei Südbadischen Landkreise künftig noch mehr Fluglärm aus der Schweiz übernehmen.

Das vom Flughafen Zürich beantragte Betriebsreglement 2014 sieht an 365 Tagen im Jahr Anflüge rund um die Uhr über Südbaden vor. Begründet wird der Antrag mit Sicherheitsmängeln, die im Tagbetrieb bei Startvorgängen an dem Pistenkreuz des Flughafens aufgetreten sind.

Die argumentativ vorgeschobenene angeblichen Sicherheitsmängel des Flugplatzes im Tagbetrieb können aus der Sicht der Bürgerinitiativen kein Grundsein, sämtliche Anflüge aus allen Himmelsrichtungen auch noch in den Tagesrandstunden zusätzlich über Südbaden komplett abzuwickeln. Die in dem Schlussbericht der Schweizer Unfalluntersuchungsstelle erwähnten12 sicherheitsrelevanten Vorfällen stehen in keiner Weise im Zusammenhang mit Anflügen auf die Ost- und Südpiste in den Tagesrandstunden. Trotzdem sollen ausgerechnet diese jetzt über den drei Landkreisen entflochten werden.

Gemäß dem Völkerrecht muss jedes Land die Lasten, welchevon seinen Einrichtungen ausgehen, selbst übernehmen. Die Schweiz ist offensichtlich nicht bereit, die Belastungen ihres Flughafens Zürich im eigenen Land zu tragen. Sie exportiert diese seit langem und mit dem beantragten Betriebsreglement 2014 noch mehr über die süddeutschen Landkreise.

Gegen das beantragte Betriebsreglement 2014 haben die Bürgerinitiativen Konstanz und Schwarzwald Baar beim schweizerischen Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache erhoben und beantragen, das Gesuch an den Flughafen zurückzuweisen.

Sie sind der Meinung, dass die Umsetzung des Betriebsreglements zu einer dauerhaften Zementierung der Nordausrichtung des Flughafens zu Lasten Südbadens führt. Alternative sichere innerschweizerische Lösungsansätze der Schweizer Sicherheitscontroller CASO, wie die Feststellung, dass Südanflüge wesentlich sicherer sind als Nord- und Ostanflüge, werden aus politischen Gründen in Zürich und Bern– sowie offenbar auch in Berlin - ignoriert.

Denr Bürgerinitiativen ist bewusst, dass die Entscheidung, wann, wie und wo in Deutschland geflogen wird, nur mit Zustimmung des Bundesverkehrsministers erfolgen kann. Die 12 Fakten, die in der Einsprache gegen das Betriebsreglement benannt werden, sollen daher auch dazu beitragen, dass Bewusstsein für die Verantwortung, die Minister Dobrindt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern hat, zu schärfen. Er entscheidet schlussendlich darüber, was von dem unter seiner Leitung stehende Bundesauffsichtsamt für Flugsicherung in Form einer Rechtsverordnung über Deutschem Hoheitsgebiet zugelassen wird.

Die Bürgerinitiativen weisen darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger ebenfalls noch bis zum 18. November 2014 Einsprache gegen das Betriebsreglement 2014 erheben können. Näheres dazu auf www.fluglaerm-weg.de <http://www.fluglaerm-weg.de>

 


Ressort: Reise und Verkehr

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