- 16. Januar 2021
Hochrheinkommission gegen Testpflicht in Grenzregionen
Aarau, Waldshut-Tiengen, Lörrach, Schaffhausen: Ein neuer Erlass der deutschen Bundesregierung könnte von Grenzpendlern alle 48 Stunden einen Covid-Test vor Einreise in die Schweiz verlangen. Hochrheinkommission drängt auf Ausnahmeregelung für Grenzregionen.
Die deutsche Bundesregierung hat per 14.01.21 neue Test- und Einreiseregeln erlassen, welche starke negative Auswirkungen auf die deutsch-schweizerischen Grenzregionen zur Folge haben könnte. Den neuen Regelungen zur Folge könnte die Schweiz aufgrund der hohen Inzidenzzahlen als „Hochinzidenzgebiet“ ausgewiesen werden. Die Regelungen für diese neue Gebietskategorie würden aktuell keine Ausnahmen für Grenzpendler vorsehen. Für die 60.000 baden-württembergischen Pendlerinnen und Pendler, die in der Schweiz arbeiten, würden die neuen Regeln einen verpflichtenden Covid-Test alle 48 Stunden vor Einreise bedeuten. Dagegen nimmt die Hochrheinkommission (HRK) nun Stellung.
Die Hochrheinkommission spricht sich deutlich gegen die Umsetzung dieser Regelung in der Grenzregion aus und bittet den Ministerpräsident Winfried Kretschmann, auch weiterhin Ausnahmeregelungen für den kleinen Grenzverkehr zu ermöglichen – auch im Falle von Hochinzidenzgebieten. Eine Umsetzung der Regelungen käme einer faktischen Grenzschließung gleich, da der Aufbau einer solchen Testkapazität nicht leistbar wäre. Die Regelung träfe insbesondere die Mitarbeitenden im Gesundheits- und Pflegesektor hart, die aktuell auch ohne eine solche gravierende Maßnahme vor hohen Belastungen stehen.„Der kleine Grenzverkehr am Hochrhein konnte durch die bisherigen Ausnahmeregelungen verträglich aufrechterhalten werden“, so der Präsident der Hochrheinkommission und Aargauer Regierungsrat Stephan Attiger und weiter: „Wir bitten die Baden-Württembergische Landesregierung ihren Ermessensspielraum zu nutzen und die Regelung aus Berlin mit Blick auf die sichere Gesundheitsversorgung am Hochrhein anzupassen“.
Vize-Präsident Dr. Martin Kistler, Landrat des Landkreises Waldshut, ergänzt: „Wir sind ein einheitlicher Lebens- und Wirtschaftsraum beidseits der Grenze. Das erfordert eben besondere Regelungen für den Grenzraum. Wenn die Corona-Maßnahmen zudem beidseits der Grenze vergleichbar sind, ist das auch unter den Notwendigkeiten des Infektionsschutzes gerechtfertigt.“
Corona-Maßnahmen in Deutschland und der Schweiz gleichen sich an
Homeoffice-Pflicht in der Schweiz
Dass Grenzschließungen keine sinnvolle Maßnahme gegen die Eindämmung des Corona-Virus sind zeigen nicht zuletzt die Maßnahmen, die sich in Deutschland und der Schweiz zunehmend angleichen. So wurden zuletzt auch in der Schweiz schärfere Maßnahmen gegen den Corona-Virus getroffen und Läden, Freizeiteinrichtungen, Cafés, Bars und Restaurants geschlossen. Mit der Verpflichtung zum Homeoffice, wo betrieblich möglich, ging die Schweiz sogar einen Schritt weiter als Deutschland.
Aus Sicht der Hochrheinkommission darf die Bundesebene die Bedürfnisse der Grenzregionen nicht aus dem Blick lassen, da die Verflechtungen innerhalb Europas – und gerade mit der Schweiz – von enorm hoher Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für den Wirtschaftsraum sind.
Die neuen Einreisebeschränkungen sind auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachzulesen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
Die Hochrheinkommission
Die Hochrheinkommission (HRK) ist eine partnerschaftliche Einrichtung zur weiteren Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Hochrhein. Partner der HRK sind die Kantone Aargau und Schaffhausen, das Land Baden-Württemberg, die Landkreise Lörrach und Waldshut, der Regionalverband Hochrhein-Bodensee und die Planungsverbände Fricktal Regio und ZurzibietRegio.
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