- 26. April 2024
Interpellation betreffend Gendersprache in Verwaltung und Schulen
Nr. 52 (Mai 2024)
Die deutsche Sprache ist anerkannt als eine schwierige Sprache, die beim Reden, Schreiben und Lesen hohe Anforderungen stellt. Umso wichtiger ist es, keine sprachlichen Barrieren einzubauen, welche das Erlernen und Verwenden der deutschen Sprache erschweren. Dem gegenüber stehen die Bemühungen, die Gleichstellung von Männern und Frauen mit sprachlichen Mitteln zu erzwingen. Es hat sich eine unüberschaubare Menge von Vorgaben, Regeln und Leitfäden entwickelt, welche keinen Anspruch auf gemeinsame klare Angaben erheben können. Bald jede Institution verfasst einen eigenen Sprachleitfaden, resultierend in einer immensen Ansammlung von nicht zwingend kongruenten Vorschriften.
Durch die Verwendung von allerlei Sonderzeichen im Wortinneren wird die deutsche Sprache unnötig verkompliziert, was gerade in unserem Kanton mit einer hohen Anzahl von nicht- muttersprachlich deutschsprechenden Mitbürgern ein grosses Problem darstellt. Dies erschwert sowohl das Erlernen wie auch das Verstehen und Anwenden der deutschen Sprache ungemein. Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass auch für Schweizer Kinder das Hochdeutsch eine Fremdsprache ist. Auch für sie erschwert sich das Erlernen dieser quasi ersten Fremdsprache.
Die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern im Präsidialdepartement beschäftigt sich mit gendergerechter Sprache. Sie bezieht sich dabei auf den Leitfaden für gendergerechte Sprache der Bundesverwaltung1, welcher die Verwendung von Genderzeichen als nicht zulässig erklärt.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in seiner Sitzung am 14.07.2023 in Eupen die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung nicht empfohlen.2
Vor diesem Hintergrund bittet der Interpellant um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Zu den Weisungen der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern im Präsidialdepartement:
a. Sind sie für alle Departemente verbindlich?
b. Sind sie für alle Teile der Verwaltung gleichermassen gültig oder können die Verwaltungseinheiten ihre eigenen Ergänzungen oder Streichungen vornehmen?
c. Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat, wenn er feststellt, dass in der Verwaltung seine Weisungen nicht eingehalten werden? - Bestehen neben diesen Weisungen noch andere behördliche Vorgaben, welche sich mit genderspezifischen Sprachregelungen befassen?
- Zum Sprachunterricht an den Schulen:
a. Gelten die o. e. Weisungen auch für den Sprachunterricht an den Schulen?
b. Sind sie für alle Schulen gleichermassen gültig oder können die Schulleitungen ihre eigenen Ergänzungen oder Streichungen vornehmen?
c. Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat, wenn er feststellt, dass an Schulen seine Weisungen nicht eingehalten werden? - Wie beurteilt der Regierungsrat den Einfluss der genderspezifischen Sprachvorgaben auf das Erlernen, Verstehen und Anwenden der deutschen Sprache für Mitbürger
a. deren Muttersprache nicht Deutsch ist?
b. welche mit Baseldeutsch aufgewachsen sind und für die Hochdeutsch ja ebenso eine Fremdsprache ist?
c. Vereinfachen oder Erschweren die Vorgaben das Erlernen, Verstehen und Anwenden der deutschen Sprache? - Zur Empfehlung des Rats für deutsche Rechtschreibung:
a. Ist der Regierungsrat bereit, der Empfehlung zu folgen und in Verwaltung und Schulen mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap, Binnen-I und ähnliche als unzulässig zu erklären?
b. Ist der Regierungsrat bereit, diese Unzulässigkeit unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen durchzusetzen? - Zum von der Bundeskanzlei vorgegebenen Sprachleitfaden:
a. Ist der Regierungsrat bereit, den Sprachleitfaden – insbesondere die Regelungen zu Genderzeichen – in allen Verwaltungseinheiten und Schulen einheitlich durchzusetzen?
b. Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat, falls beobachtet wird, dass offizielle Dokumente wie Einladungen, amtliche Verlautbarungen, Medienmittelungen u.a.m. nicht seinen sprachlichen Vorgaben entsprechen?
Der Interpellant hat Kenntnis einer Mail aus dem Präsidialdepartement, in welcher als Einleitung der Ausdruck «Sehr geehrte Damen bis Herren» verwendet wird. Nicht nur ist dies unlogisch, sondern vor allem Ausdruck einer fundamental-genderistischen Einstellung. So zu denken, ist jedem Menschen freigestellt und soll an dieser Stelle nicht in Frage gestellt werden. Dass aber von einer offiziellen Stelle über der Signatur des Präsidialdepartements Genderpolitik betrieben wird, wirft Fragen auf. - Wie beurteilt der Regierungsrat die obige Formulierung, wenn sie in einer offiziellen Verlautbarung verwendet wird?
- Unterstützt es der Regierungsrat, wenn in seinem Namen (fundamentale) Genderpolitik betrieben wird?
- Wo sieht der Regierungsrat die Grenze zwischen Sprachregelung und politischer Einflussnahme, wie sie in der o. e. Mail zum Ausdruck kommt?
- Ist der Regierungsrat bereit, einem solchen Treiben entgegenzutreten?
1 Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren (admin.ch)
2 Geschlechtergerechte Schreibung: Erläuterungen, Begründung und Kriterien vom 15.12.2023 (rechtschreibrat.com)
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