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Das Klinikum Hochrhein erhält Corona-Sonderleistung
Masken ©Gerald Kaufmann
  • 10. November 2020

Das Klinikum Hochrhein erhält Corona-Sonderleistung

Von Marianne Boudard | Landratsamt Waldshut

Am 29.10.2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG in Kraft getreten. Danach haben zugelassene Krankenhäuser Anspruch auf eine Prämie als Sonderleistung, wenn sie im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Mai 2020 durch die Behandlung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) nun die Liste der Krankenhäuser veröffentlicht, die einen Anspruch auf eine Corona-Prämie haben. Danach erhält das Klinikum Hochrhein 146.800 €.

„Das ist eine gute Nachricht für die Mitarbeiter des Klinikums, die während der Corona- Pandemie Außergewöhnliches geleistet haben“, so Landrat und Aufsichtsratsvorsitzender der Klinikum Hochrhein GmbH Dr. Martin Kistler. „Wir haben im Landkreis Waldshut immer auch darauf gesetzt, den Bund nicht aus seiner Zuständigkeit und Verantwortung zu entlassen. Diese Auffassung hat sich nun bestätigt, und ich freue mich, dass die Politik den Weg zu einer solchen Prämie bereitet hat.“

Und Kreisrat Manfred Weber, zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Klinikum Hochrhein GmbH ergänzt: „Die nun in Aussicht stehenden Prämienzahlungen sind eine nachträgliche und verdiente Anerkennung für alle involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser. Auch die übergroße Mehrheit des Kreistags wird damit in der Haltung bestätigt, diese Entscheidung des Bundes zunächst abzuwarten.“

Die Umsetzung, sprich die Verteilung der Prämie, liegt nach Erhalt des Betrages beim Klinikum Hochrhein.


Ressort: Konstanz

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