- 11. Februar 2022
Josha Frey, MdL: „Landratsamt muss Selbstverwaltungsrecht der Kommunen bei Lärmaktionsplänen mehr berücksichtigen.“
Der Grünen Abgeordnete Josha Frey hat sich kürzlich beim Landesverkehrsministerium erneut zu verschiedenen Fragen zur kommunalen Lärmaktionsplanung informiert. Anlass für seine Fragen war unter anderem die im Herbst 2021 beschlossenen Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der Gemeinde Steinen und dem Widerstand des Landratsamtes, als untere Verkehrsbehörde des Landes, gegen einige der vorgeschlagenen Maßnahmen.
In der Antwort des Landesverkehrsministeriums wird nun deutlich, dass Kommunen „gestützt auf ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht die Umsetzung einer rechtmäßig festgelegten Maßnahme aus ihre[n] Lärmaktionsplän[en] verlangen [können], etwa gegenüber der Straßenverkehrsbehörde.“ So habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil zur Bindungswirkung von Lärmaktionsplänen vom 17. Juli 2018, Az. 10 S 2449/17 entschieden.
„Ich sehe meine bisherige Einschätzung bestätigt: Die untere Verkehrsbehörde handelt bei Vorschlägen aus den Kommunen für Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts wie außerorts – zum Beispiel für mehr Lärmschutz – bisher zu zögerlich. Ich kann daher die Gemeinde Steinen und andere Kommunen nur darin bestärken, ihr Selbstverwaltungsrecht zum Beispiel in Fragen des Lärmschutzes nach Erstellung des Lärmaktionsplans beim Landratsamt einzufordern und durchzusetzen“, so der Lörracher Abgeordnete Josha Frey. „Ich fordere die Verkehrsbehörde, unter der Leitung des ersten Landesbeamten Ulrich Hoehler, daher erneut auf, beim Lärmaktionsplan von Steinen alle rechtlichen Möglichkeiten im Sinne der Gemeinde auszuschöpfen, damit die darin definierten verkehrsrechtlichen Maßnahmen schnellst möglich umgesetzt werden können“, ergänzt der Abgeordnete. Nicht zuletzt habe der kürzlich durch das Landesverkehrsministerium veröffentlichte Bericht über den Stand der Lärmaktionsplanung im Land deutlich gezeigt, dass Lärm effektiv durch Verkehrspolitik gemindert werden kann.
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