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27. Oktober 2014
Disziplinarverfahren gegen den früheren Bürgermeister
Das Landratsamt Waldshut als zuständige Disziplinarbehörde hatte im Hinblick auf den Anschlag vom 03.07.2011 im Rathausgebäude in Rickenbach ein Disziplinarverfahren eingeleitet, da hinreichende Verdachtsmomente bestanden, dass der dortmalige Bürgermeister Norbert Moosmann an der Tat beteiligt sein könnte. Mit Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 13.11.2012 wurde Norbert Moosmann wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 100,- € verurteilt.
Dagegen wurde durch den Angeklagten Revision zum BGH eingelegt und auch das Bundesverfassungsgericht sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Sache befasst. Das Urteil des Landgerichts Waldshut wurde in der Folge rechtskräftig, sodass das Disziplinarverfahren weitergeführt werden konnte. Das Strafurteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen hat grundsätzliche Bindungswirkung nach § 14 Landesdisziplinargesetz im Hinblick auf die tatrichterlichen Feststellungen.
Das Disziplinarverfahren konnte nun mit einer Verfügung abgeschlossen werden. Da die Einzelheiten des Disziplinarverfahrens intern sind, wird nur der Abschluss des Verfahrens der Öffentlichkeit mitgeteilt.








