Skip to main content
Regionalportal und Internetzeitung für Pressemeldungen!
Aug. 22, 2024

Sedus RUN 2024

Statement von Daniel Kittner, Vorstandssprecher Sedus Stoll AG Wir freuen uns sehr, dass…
EEG 2021 löst Probleme der Biogasbranche nicht
Hof mit Biogasanlage bei Mauenheim im Landkreis Tuttlingen. Foto: Plattform EE BW / Kuhnle & Knödler
  • 18. Februar 2021

EEG 2021 löst Probleme der Biogasbranche nicht

Von Axel Vartmann | PR‐Agentur Solar Consulting GmbH

Faire Rahmenbedingungen für Betrieb und Zubau von Biogasanlagen notwendig

Plattform EE BW: Baden-Württemberg kann Vorreiter für Biogasnutzung im Wärmesektor sein

Aktuell können viele Biogasanlagen in Baden-Württemberg kaum wirtschaftlich betrieben werden. Auch die kürzlich in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verbessert die bisherigen Rahmenbedingungen nicht. Darauf weist die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (Plattform EE BW) hin. Otto Körner, Regionalreferent des Fachverbands Biogas und Mitglied im Vorstand der Plattform EE BW, sagt: „Das EEG 2021 setzt einzelne positive Signale, bietet aber keine ausreichende Perspektive für den Weiterbetrieb bestehender Anlagen oder gar den Zubau von neuen Biogasanlagen. Vor allem der gestrichene Flexibilitätszuschlag und neue Regeln bei Ausschreibungsverfahren hemmen den wichtigen Ausbau von Biogas. Nach EEG-Förderende bleibt oft nur der Rückbau der Anlage.“ Wichtig für die Energiewende sei jedoch, die Biogasnutzung im Strom- und Wärmebereich zu steigern, so Körner. Potenziale dafür sieht der Branchenverband beim Einsatz im Verkehr und dem Anschluss an Wärmenetze.

Die meisten Biogasanlagen im Südwesten werden bislang für eine Vor-Ort-Verstromung sowie eine lokale Wärmenutzung eingesetzt. „Strom und Wärme aus Biogas sind wichtige Bestandteile der Energiewende. Biogas kann flexibel Sonnen- und Windstrom ergänzen, indem es sich direkt an die aktuelle Nachfrage anpasst. Da Biogas ein Speicher und gut lagerfähig ist, könnte der Einsatz jedoch viel gezielter erfolgen als bisher. Die Biogasanlagenbetreiber müssen dafür bei Investitionen und Regularien besser unterstützt werden. So könnten alle davon profitieren“, sagt Otto Körner.

Neue Hemmnisse für die Biogasbranche

Diese Flexibilisierung – also der stärker an die Stromnachfrage angepasste Einsatz von Biogas – sei auch für die Versorgungssicherheit und als Ausgleich im Stromnetz von hoher Bedeutung. Im neuen EEG 2021 sind erste wichtige Neuerungen enthalten, doch gab es kurz vor der Verabschiedung noch einen massiven Tiefschlag, schildert Körner: „Der Flexibilitätszuschlag wurde im EEG 2017 für alle Biogasanlagen zugesagt, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilnehmen. Er hätte Anlagenbetreibern zehn weitere Jahre eine Vergütung für ihren Strom garantiert und Investitionssicherheit geschafft. Zahlreiche geplante und umgesetzte Flexibilisierungsprojekte wurden so kalkuliert. Und jetzt wurde dieser Zuschlag kurzerhand einfach gestrichen.“ Das bedeute einen immensen Vertrauensverlust für die Branche mit etwa 41.000 Arbeitsplätzen bundesweit. Die gesellschaftspolitisch gewünschte Flexibilisierung von Biogas wandere damit ins Reich der Träume.

Eine weitere Neuerung ist die Regionalisierung im EEG-Ausschreibungsverfahren ab 2022: Die dann neu eingeführte Südquote soll sicherstellen, dass mindestens 50 Prozent der bezuschlagten Leistung an Gebote aus der Südregion gehen, wozu auch Baden-Württemberg zählt. „Grundsätzlich bietet die Südquote für Betreiber aus dem Südwesten eine verbesserte Planungssicherheit, doch insgesamt blockieren die weiteren Aktualisierungen des Ausschreibungsverfahrens den notwendigen Biogasausbau. Dazu zählt beispielsweise der Gebotshöchstwert. Er wurde zwar angehoben, ist jedoch für die vielen kleinen und daher etwas teurer produzierenden Biogasanlagen im Land nach wie vor zu niedrig“, erläutert Körner.

Baden-Württembergs bundesweite Spitzenposition ist gefährdet

Große Potenziale für bestehende Biogasanlagen sieht die Plattform EE BW durch den Anschluss an neu zu errichtende Wärmenetze und einzelne Mobilitätsanwendungen. „Für eine wirksame Klimapolitik in Baden-Württemberg braucht es eine Steigerung der Biogasnutzung im Strom- und insbesondere im Wärmebereich“, erklärt Franz Pöter, Geschäftsführer der Plattform EE BW.

Wie Biogas erfolgreich für die Wärmeversorgung vor Ort eingesetzt werden kann, beweisen zahlreiche Projekte im Südwesten wie beispielsweise die Energiegenossenschaften in Ebenweiler oder in Pfalzgrafenweiler, die Stadtwerke Schwäbisch Hall oder die Energiestadt Isny. Alle zielen auf eine maximale Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und damit auf eine Treibhausgasminderung ab. Baden-Württemberg hat mit rund 150 Bioenergiedörfern eine bundesweite Spitzenposition inne. Diese Energiedörfer beziehen ihre Wärme zu 90 Prozent aus Biogasanlagen. „Um die klimafreundliche Wärme- und Energieversorgung durch Biogas nicht zu gefährden, bedarf es einer politischen Unterstützung vor allem für die Bestandssicherung sowie einen zielgerichtet begrenzten Zubau von Biogasanlagen“, fordert Pöter. Nur so kann Baden-Württemberg auch zukünftig Vorreiter für die Biogasnutzung im Wärmesektor sein.

ÜBER DIE PLATTFORM EE BW

Die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e.V. ist eine Dachorganisation der Verbände, Unternehmen und Forschungsinstitute aus der Erneuerbaren-Energien-Branche in Baden-Württemberg. Der Verein wurde im März 2019 gegründet und setzt sich für den schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien und die sektorenübergreifende Umsetzung der Energiewende in Baden-Württemberg ein. Die Vereinszwecke der Plattform EE sind, die klimapolitische, industriepolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung der Erneuerbaren noch stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, den Vorteil für Verbraucher, Unternehmen und Kommunen darzustellen sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien aktiv mitzugestalten.


Ressort: Energie und Umwelt

Comments powered by CComment

Weitere Nachrichten


Mutterschutz nach Fehlgeburten

Sep. 25, 2024
Natascha Sagorski mit Tafel
— Ein Wink mit dem Zaunpfahl vom Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, 25. September 2024: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde „Gewährung von Mutterschutz nach einer Fehlgeburt“…