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  • 13. Oktober 2015

Verpackungsverordnung ändern statt Wertstoffgesetz erlassen

Von Dr. Michael Alpert | BWIHK

Gutachten zum Länderkonzept Wertstoffgesetz

Stuttgart, 13. Oktober 2015 – „Das Rechtsgutachten des Umweltministeriums geht die echten Herausforderungen des künftigen Wertstoffrecyclings nicht an. Die Landesregierung zielt vielmehr auf eine Rekommunalisierung der Wertstofferfassung ab. Dies bedeutet nicht nur für die Wirtschaft gravierende Änderungen, unnützen Mehraufwand und Kosten. Ebenso führt dies zu unnötigen Mehrkosten für ca. 14 Millionen Bundesbürger, die bereits jetzt an eine Wertstofftonne angeschlossen sind. Mit diesem neuen Gesetz droht nicht nur weitere Bürokratie, sondern es wird ebenso die Möglichkeit verworfen, entsprechende Regelungen auf Basis der bestehenden Verpackungsverordnung umzusetzen – aus Sicht der Wirtschaft ein Fehler. In allen Punkten sollte das Land unbedingt umdenken, ehe es sich im Bundesrat (und im politischen Vorfeld) positioniert. Die derzeit geltende Verpackungsverordnung kann optimiert werden, ohne zusätzliche Bürokratie zu schaffen, wie sie mit dem Wertstoffgesetz droht“, betont Dr. Peter Kulitz, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK).

Kulitz bekräftigt weiter: „Wird die Verpackungsverordnung an den richtigen Stellen verändert und optimiert, sind effektivere und bessere Lösungen möglich. Die Wirtschaft unterstützt das Ziel eines besseren Recyclings und Maßnahmen zur Vermeidung eines Trittbrettfahrens auf der Grundlage der bestehenden Verpackungsverordnung. Bürokratieaufbau und unnütze Kosten können so erfolgreich vermieden werden.“
Hintergrund: Der Bund plant ein Wertstoffgesetz, das die bisherige Verpackungsverordnung ablösen soll. Ziel dieser Maßnahme ist, weitere für das Recycling geeignete Wertstoffe aus Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (z. B. Hotels, Büros von Freiberuflern, Verwaltungen) der stofflichen Verwertung zuzuführen. Außerdem sollen bisherige Vollzugsdefizite überwunden werden. Dazu vorgesehen sind unter anderem die Schaffung einer neuen zentralen Stelle mit Vollzugsbefugnissen und zahlreiche Melde- und Dokumentationspflichten für Unternehmen. Umstritten ist unter anderem, ob Kommunen oder die private Entsorgungswirtschaft für die künftigen Wertstofftonnen zuständig sein werden.


Ressort: Wirtschaft

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