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  • 19. Januar 2017

Steuern und Produktsicherheit : Herausforderungen für den Warenhandel

Von DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.

Über digitale Vertriebswege können Hersteller und Händler aus Drittstaaten Waren direkt an Endkunden in der EU verkaufen. Verkaufsplattformen oder eigene Websites machen es möglich. Waren mit geringem Wert versendet der Hersteller direkt. Dabei werden häufig weder Zoll-Abgaben noch Einfuhrumsatzsteuer fällig, da der angegebene Warenwert unter der Zoll-Freigrenze von 150 Euro beziehungsweise unter der Einfuhrumsatzsteuergrenze von 22 Euro liegt. Der zweite Weg führt über Fulfillment-Center in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat. Diese Logistikzentren lagern, verpacken und versenden die Ware. Ein Kunde, der online bestellt, merkt dabei oft nicht, dass er einen Vertrag mit einem Unternehmen außerhalb der EU geschlossen hat.

Neue Handelswege bringen ungleiche Wettbewerbsbedingungen

Bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarkt entrichtet der Importeur in der Regel zwar die Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert, aber in immer mehr Fällen wird die Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis nicht an das Finanzamt abgeführt. Zum Teil wird auch der Zollwert zu niedrig angesetzt. Hinzu kommt, dass Produkte aus Drittländern zunehmend die Produktsicherheitsvorschriften – die zum Beispiel für Bauprodukte, Schutzausrüstung und Spielzeug gelten – nicht einhalten. Die Marktüberwachungsbehörden haben kaum Möglichkeiten, die Einhaltung der Anforderungen im Fulfillment-Center zu überprüfen. Im Einzelhandel, ob off- oder online, können die Behörden dagegen Produkte prüfen, und die Betriebe müssen Pflichten im Hinblick auf die Produktsicherheit erfüllen. Damit kommt es zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen.

EU-Vorschläge gegen Wettbewerbsverzerrung

Die EU hat Vorschläge für den Übergang zu einem „endgültigen Mehrwertsteuersystem in der EU“ vorgelegt, die unter anderem die Abschaffung der 22-Euro-Grenze vorsehen. Unrealistische Wertangaben ergeben so zumindest keine vollständige Steuerfreiheit mehr. Die Wettbewerbsverzerrung infolge nicht entrichteter Steuern sollten Zoll- und Finanzämter allerdings noch näher unter die Lupe nehmen. Außerdem will die EU die Überwachung und Durchsetzung der Produktsicherheitsregeln verbessern, also den Nachweis, dass ein Produkt die von der EU festgelegten Anforderungen, etwa zur CE-Kennzeichnung, erfüllt. Die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden sollen nach den Plänen der EU erweitert, der Austausch innerhalb der EU gestärkt und eine bessere Kooperation mit dem Zoll erreicht werden. Darüber hinaus wäre aus DIHK-Sicht die frühzeitige Aufklärung der Importeure über produktbezogene Vorschriften wichtig, ferner sollte auch die Zusammenarbeit mit der Marktüberwachung in Drittländern forciert werden. Stärkere Durchsetzungsbefugnisse sollten auf die Erkennung und Sanktionierung vorsätzlicher Verstöße abzielen.

Fairen Wettbewerb sichern!

Ziel der europäischen Initiativen muss ein fairer Wettbewerb zwischen europäischen Unternehmen und solchen aus Drittstaaten sein. Die Behörden sollten gewährleisten, dass Waren, die in den Binnenmarkt eingeführt werden, den EU-Produktsicherheitsvorschriften entsprechen und dass die Umsatzsteuer für diese Waren entrichtet wird. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine bessere Aufklärung der Marktteilnehmer über die zu erfüllenden Rechtsvorschriften.


Ressort: Wirtschaft

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