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  • 18. August 2015

Erneuter Unfall mit Giftschlange in Nordrhein-Westfalen

Von Deutscher Tierschutzbund e.V.

Landes-Gefahrtiergesetz eilt – Bundesregierung ebenso gefordert

Nach dem nunmehr sechsten Giftschlangenunfall in Nordrhein-Westfalen (NRW) in den letzten zwei Jahren appelliert der Deutsche Tierschutzbund an die Landesregierung, das geplante Gefahrtiergesetz zügig umzusetzen. In dem aktuellen Fall wurde der Tierhalter von einer Schwarzen Mamba gebissen und überlebte nur knapp. Der Deutsche Tierschutzbund erneuert seine Forderung an die Bundesregierung, endlich eine Positivliste zu erlassen, um den Handel und die Haltung von so genannten exotischen Tieren zu reglementieren.

 „Wir brauchen dringend Regelungen für Zucht, Handel und Haltung von Wildtieren, denn tausende Tiere leiden in deutschen Wohnzimmern und viele sind lebensgefährlich, wie der Fall belegt. Überforderung und die Abgabe im Tierheim oder gar das Aussetzen gehen häufig Hand in Hand. Die medienwirksamen Unfälle mit gefährlichen Exemplaren sind nur die Spitze des Eisberges“, beschreibt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die aktuelle Situation.

 „Die Landesverordnungen sind ein erster, wichtiger, auch überfälliger Schritt. Wir brauchen aber dringend bundeseinheitliche Regelungen, denn wie will man es sonst rechtfertigen, dass die Haltung eines Tieres in dem einen Bundesland verboten, in einem anderen erlaubt ist? Und dank Internet und beinah wöchentlich stattfindender Tierbörsen ist es auch kein Problem, solche Tiere zu bekommen, egal in welchem Winkel der Republik man wohnt“, ergänzt Schröder. Viele Tierhalter unterschätzen die Kosten, das Lebensalter oder die Endgröße der Tiere, die dann nicht selten in Tierheimen oder Auffangstationen landen. In den letzten fünf Jahren mussten die über 700 Mitgliedstierschutzvereine hochgerechnet 30.000 Reptilien aufnehmen.

Gefahrtierregelungen bundesweit unterschiedlich

Bundesweit wäre Nordrhein-Westfalen das neunte Bundesland, das eine Gefahrtierregelung schafft. Nur Hessen und Berlin haben bisher die Haltung besonders gefährlicher Tiere grundsätzlich untersagt. Andere Bundesländer sehen hier Ausnahmeregelungen bzw. Erlaubnispflichten oder reine Genehmigungspflichten vor. „Umso wichtiger wird es, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, welche eine bundesweite Regelung des Handels und der Haltung von Wildtieren, ein Einfuhrverbot von Wildfängen und ein Verbot gewerblicher Tierbörsen vorsieht“, so Schröder. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes sollte eine Wildtierhaltung nur dann möglich sein, wenn weder Tier- noch Natur- oder Artenschutzgesichtspunkte sowie Gründe der öffentlichen Sicherheit dagegen sprechen.

Nach dem nunmehr sechsten Giftschlangenunfall in Nordrhein-Westfalen (NRW) in den letzten zwei Jahren appelliert der Deutsche Tierschutzbund an die Landesregierung, das geplante Gefahrtiergesetz zügig umzusetzen. In dem aktuellen Fall wurde der Tierhalter von einer Schwarzen Mamba gebissen und überlebte nur knapp. Die private Haltung von Wildtieren – egal ob für den Menschen gefährlich oder nicht – muss streng reglementiert werden. Auch, um mittelfristig die Tierheime zu entlasten, die immer häufiger solche Tiere aufnehmen müssen. Der Deutsche Tierschutzbund erneuert seine Forderung an die Bundesregierung, endlich eine Positivliste zu erlassen, um den Handel und die Haltung von so genannten exotischen Tieren zu reglementieren.

„Wir brauchen dringend Regelungen für Zucht, Handel und Haltung von Wildtieren, denn tausende Tiere leiden in deutschen Wohnzimmern und viele sind lebensgefährlich, wie der Fall belegt. Überforderung und die Abgabe im Tierheim oder gar das Aussetzen gehen häufig Hand in Hand. Die medienwirksamen Unfälle mit gefährlichen Exemplaren sind nur die Spitze des Eisberges“, beschreibt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die aktuelle Situation.

„Die Landesverordnungen sind ein erster, wichtiger, auch überfälliger Schritt. Wir brauchen aber dringend bundeseinheitliche Regelungen, denn wie will man es sonst rechtfertigen, dass die Haltung eines Tieres in dem einen Bundesland verboten, in einem anderen erlaubt ist? Und dank Internet und beinah wöchentlich stattfindender Tierbörsen ist es auch kein Problem, solche Tiere zu bekommen, egal in welchem Winkel der Republik man wohnt“, ergänzt Schröder. Viele Tierhalter unterschätzen die Kosten, das Lebensalter oder die Endgröße der Tiere, die dann nicht selten in Tierheimen oder Auffangstationen landen. In den letzten fünf Jahren mussten die über 700 Mitgliedstierschutzvereine hochgerechnet 30.000 Reptilien aufnehmen.

Gefahrtierregelungen bundesweit unterschiedlich

Bundesweit wäre Nordrhein-Westfalen das neunte Bundesland, das eine Gefahrtierregelung schafft. Nur Hessen und Berlin haben bisher die Haltung besonders gefährlicher Tiere grundsätzlich untersagt. Andere Bundesländer sehen hier Ausnahmeregelungen bzw. Erlaubnispflichten oder reine Genehmigungspflichten vor. „Umso wichtiger wird es, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, welche eine bundesweite Regelung des Handels und der Haltung von Wildtieren, ein Einfuhrverbot von Wildfängen und ein Verbot gewerblicher Tierbörsen vorsieht“, so Schröder. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes sollte eine Wildtierhaltung nur dann möglich sein, wenn weder Tier- noch Natur- oder Artenschutzgesichtspunkte sowie Gründe der öffentlichen Sicherheit dagegen sprechen.


Ressort: Politik

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