- 25. April 2017
Handy-Ortung: PIRATEN wollen’s wissen!
Millionen Bürger ausgespäht
Berlin, Kiel, Düsseldorf. Handy-Ortungen durch Funkzellenabfragen sind sehr beliebt bei den Ermittlern von Polizei und Staatsanwaltschaften. Alleine in Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr statistisch gesehen 13 Millionen Mobilfunknutzer dadurch ins Visier der Ermittler gerückt – ohne darüber informiert worden zu sein. „Bisher behaupten die Staatsanwaltschaften einfach, die Bürger hätten kein Interesse daran, von einer Ortung ihres Handys benachrichtigt zu werden. Mit der Initiative ‚Handy-Ortung: Wir wollen's wissen!’ treten wir diesem Irrglauben nun entgegen. Wann sich unverdächtige Bürger wo aufhalten, betrifft unsere Privatsphäre und geht niemanden etwas an!“, betont Dr. Patrick Breyer, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag von Schleswig-Holstein und Sprecher für Datenschutz und Privatsphäre der Piratenpartei Deutschland.
Von den PIRATEN in Kiel initiiert, greift die Piratenpartei Deutschland die Initiative nun bundesweit auf. Bürgerinnen und Bürgern im ganzen Land sollen herauszufinden können, ob und wann Behörden ihre privat oder geschäftlich genutzten Mobiltelefone geortet haben. Auch Journalisten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Manager und andere Geheimnisträger dürfte interessieren, ob staatliche Stellen sie überwacht haben. „Wir stellen daher insgesamt 24 Formulare bereit, mit denen bundesweit alle Interessierten ihrer jeweiligen Staatsanwaltschaft mitteilen können, dass sie informiert werden möchten, sollte ihre Handynummer geortet werden“, betont Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland zur Bundestagswahl.
Patrick Breyer ergänzt: „Wir hoffen auf viele Teilnehmer, um Druck zu machen und eine Benachrichtigung der georteten Personen durchzusetzen. Seit Jahren werden Zeit, Ort und Dauer durchgeführter Funkzellenabfragen nicht veröffentlicht – von einer individuellen Benachrichtigung ganz zu schweigen. Diese massenhafte Handyortung unbescholtener Bürger muss aus unserer Sicht verboten, mindestens aber massiv eingeschränkt werden.“
Die Piratenpartei sieht es als unverhältnismäßig an, mit geringer Erfolgsaussicht ins Blaue hinein eine massenhafte Kompletterfassung aller Menschen im Umkreis eines Tatorts vorzunehmen. Zumal aufgrund einer Funkzellenabfrage leicht zu Unrecht einer Straftat verdächtigt werden kann, wer zur falschen Zeit am falschen Ort war.
Zum Hintergrund: Große Anfrage der Piratenfraktion in Schleswig-Holstein
Eine Große Anfrage der Piratenfraktion hatte ergeben, dass nicht einmal jede 20. Funkzellenabfrage zu einer Verurteilung geführt hat. Eine Untersuchung durch das Landesdatenschutzzentrum ergab, dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit "oftmals nur unzureichend dokumentiert" wurde. Eine Benachrichtigung der Betroffenen erfolgte "in mehreren Fällen nicht". Die Landesdatenschutzbeauftragte arbeitet an einem Verfahren zur automatisierten Benachrichtigung georteter Personen.
Die Polizei in Schleswig-Holstein hat demnach seit 2009 in 850 Funkzellenabfragen massenhaft Verbindungs- und Standortdaten von Mobilfunkteilnehmern erfasst – von nahezu ausschließlich unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern. Diese wissen bis heute nicht, dass sie überwacht und ihre Daten durch die Behörden gesammelt wurden. Durch die Funkzellenabfragen kam es bisher nur in 36 Fällen zu einer Verurteilung. Die Zahl der betroffenen Handynutzer konnte in nur 129 Verfahren auf über zwei Millionen Anschlüsse beziffert werden, so dass insgesamt von rund sieben Millionen georteten Handys seit 2009 auszugehen ist. Statistisch gesehen war danach jeder Mensch im Land schon mehrfach im Visier der Ermittler. Wer also zur falschen Zeit am falschen Ort war, kann somit leicht zu Unrecht einer Straftat verdächtigt werden. Nach Angaben der Landesregierung bleiben die überwachten Bewegungen der Handynutzer oft jahrelang gespeichert, selbst wenn die Ermittlungen längst eingestellt sind.
- Formulare "Handy-Ortung: Wir wollen's wissen!"
- Gesamtübersicht: www.piratenpartei.de/aktionen/handy-ortung-wir-wollens-wissen/
- Baden-Württemberg - Karlsruhe Link zum PDF-Formular
- Baden-Württemberg - Stuttgart Link zum PDF-Formular
- Bayern - Nürnberg Link zum PDF-Formular
- Bayern - Bamberg Link zum PDF-Formular
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- Rheinland-Pfalz - Koblenz Link zum PDF-Formular
- Rheinland-Pfalz - Zweibrücken Link zum PDF-Formular
- Saarland Link zum PDF-Formular
- Sachsen-Anhalt Link zum PDF-Formular
- Sachsen Link zum PDF-Formular
- Schleswig-Holstein Link zum PDF-Formular
- Thüringen Link zum PDF-Formular
- Statistik für 2016
www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2017/03/drucksache-18-5172.pdf - Statistik für 2013-2015
www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2017/03/drucksache-18-4032.pdf - Statistik für 2009-2012
www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2017/03/drucksache-18-1021.pdf -
Große Anfrage der Piratenfraktion SH: www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0200/drucksache-18-0244.pdf
- Richtlinie der Staatsanwaltschaft zur Benachrichtigung von Funkzellenabfragen:
www.patrick-breyer.de
www.patrick-breyer.de/?p=560424
www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2016/03/Richtlinien-Funkzellenabfragen.pdf
In diesem Zusammenhang kritisieren die PIRATEN bereits seit Jahren generell, dass viele Handynetzbetreiber Bewegungsdaten ihrer Kunden auf Vorrat speichern, ohne dass dies technisch für die Abrechnung erforderlich ist. Die Netzbetreiber speichern Nutzerdaten in einer ausufernden und grundrechtsverletzenden Weise, die den gläsernen Bürger Realität werden lässt, und der Gesetzgeber unternimmt nichts dagegen. Dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Anbieter einzeln auf Nichtspeicherung verklagen müssten, ist für PIRATEN ein unhaltbarer Zustand. Nicht nur anlassbezogene Funkzellenabfragen, sondern ebenso die Bewegungserfassung durch die Anbieter muss sofort gestoppt werden. Mit letzterem entfällt zudem die Grundlage für die umstrittenen rückwirkenden Massenabfragen der Polizei. So lange es keine funktionierenden Kontrollmechanismen gibt, die verhindern, dass Menschen ohne ihr Wissen in ein Überwachungsraster fallen, sind Funkzellenabfragen eine systematische Grundrechtsverletzung und ein Einbruch in unsere informationelle Selbstbestimmung in ganz großem Stil.
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