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Prozess in Königstein: Urteil gegen Welpenhändler
Malteser mit Herrchen und Frauchen ©VIER PFOTEN
  • 03. Mai 2019

Prozess in Königstein: Urteil gegen Welpenhändler

Von Dr. Bianca Klement | VIER PFOTEN

 VIER PFOTEN fordert eine bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde

Königstein im Taunus/Hamburg – Heute Vormittag wurde im Amtsgericht Königstein das Urteil gegen den Welpenhändler Martin M. verkündet. Der Angeklagte hatte jahrelang viel zu junge, aus der Slowakei geschmuggelte Welpen online verkauft. Dazu benutzte er verschiedene Identitäten. Auch Ursula W. fiel auf den Händler herein und kaufte bei ihm einen vermeintlich gesunden Malteser-Welpen. Was sie nicht wusste, ihr Hund, den sie Krümel taufte, litt an Giardien (Darmparasiten, die auf den Menschen übertragbar sind), Würmern sowie an der lebensbedrohlichen Viruserkrankung Parvovirose. Für die Behandlung hatte Ursula W. bereits mehr als 1000 Euro gezahlt. Da der Händler nicht bereit war, sich der Sache anzunehmen, wandte sich die Hundebesitzerin in ihrer Not an die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN und erstattete Anzeige. Jetzt wurde der Welpenhändler verurteilt. Im Vorfeld gab es bereits drei aufwendige Gerichtsverhandlungen, in denen nachgewiesen werden musste, dass Martin M. als gewerblicher Hundehändler einzustufen ist. Der verurteilte Welpenhändler muss nun die Hälfte des Kaufpreises von Krümel zahlen sowie die kompletten Behandlungs- und Gerichtskosten. Die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN begrüßt die Entscheidung und hofft auf ein Ende des skrupellosen Welpenhandels von Martin M..

Birgitt Thiesmann, VIER PFOTEN Expertin für den unseriösen Welpenhandel: „Jetzt, wo der Hundehandel des Verurteilten als gewerblich eingestuft wurde, könnten Martin M. weitere Straftaten zur Last gelegt werden. Tierhändler müssen belegen, dass die angebotenen Hunde gesund sind bzw. waren. Martin M. ist einer von vielen Tätern, die sich anonym auf Online-Plattformen bewegen und als vermeintliche Privatperson Hundebabys verkaufen. Im Fall von Ursula W. hatte der Verurteilte unter einem Fantasienamen den Malteser-Welpen auf eBay Kleinanzeigen unter falschen Angaben inseriert. Jetzt ist seine Tarnung aufgeflogen. Weil es immer noch keine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gibt, können kriminelle Händler viel zu oft nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Auf Online-Plattformen wie eBay Kleinanzeigen können diese dubiosen Hundehändler ungehindert ihren anonymen Geschäften nachgehen. Die Folge ist ein florierender Online-Handel mit viel zu jungen und kranken Welpen.“

Ursula W., die seit drei Jahren für ihr Recht kämpft, ist nach dem Urteil überglücklich: „Ich möchte mich ganz herzlich bei VIER PFOTEN, Frau Thiesmann und der ortsansässigen Tierärztin Frau Dr. Tönnies bedanken, die mich sehr, sehr unterstützt haben. Ich glaube nicht, dass ich es ohne diese beiden geschafft hätte, das Ganze so durchziehen.“

Hintergrundinformationen zum Fall Krümel:

Ursula W. hatte den Welpen Krümel 2016 bei Martin M. gekauft. Angeblich war das Tier gesund und geimpft. Der Impfausweis war jedoch gefälscht, Krümel illegal aus der Slowakei importiert und die vorgeschriebenen Impfungen waren nicht durchgeführt worden. Kurz nach dem Kauf erkrankte Krümel schwer an Parvovirose. Nur mit Glück - und vierstelligen Tierarztkosten - überlebte der Welpe. Der Händler wies jede Schuld von sich. Die Käuferin suchte Rat und Hilfe bei VIER PFOTEN und unternahm rechtliche Schritte gegen den Welpenhändler.

Hundehändler Martin M.:

Im Oktober 2017 fand eine polizeiliche Durchsuchung bei Martin M. statt, bei der die Beamten im Garten versteckt neun Hundewelpen fanden. Die Tiere wurden dem Veterinäramt übergeben. Die Polizei beschlagnahmte zudem PCs und Handys von Martin M.. Nach Auswertung der Daten ist davon auszugehen, dass M. als Großhändler fungierte und weitere Händler beliefert hat.

Bereits 2013 wurde gegen M. wegen Onlinehandels mit Welpen ermittelt, unter anderem erfolgten Verkäufe über eBay Kleinanzeigen. Wie man inzwischen weiß, verkauft der Welpenhändler schon seit Anfang 2000 Welpen aus dem osteuropäischen Ausland. In Massen produziert, werden die Tiere viel zu jung ihren Müttern entrissen und illegal über weite Strecken nach Deutschland gekarrt. Jetzt haben die grausamen Geschäfte ein Ende. Das Amtsgericht Königstein verurteilte Martin M. nun dazu, die Hälfte des Kaufpreises von Krümel zu zahlen sowie die kompletten Behandlungs- und Gerichtskosten.

Augen auf beim Welpenkauf

Wer mit dubiosen Welpenhändlern in Kontakt kommt und verdächtige Beobachtungen macht, kann sich über die Seite www.stoppuppytraders.org bei VIER PFOTEN melden. Dort finden sich auch Informationen für einen verantwortungsvollen Welpenkauf.

Warum die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht im Kampf gegen den grausamen Welpenhandel notwendig und einfach umzusetzen ist, erfahren Sie unter: www.vier-pfoten.de/kampagnen-themen/themen/heimtiere/kennzeichnungs-und-registrierungspflicht


Ressort: Sport und Freizeit

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