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17. August 2014
Fluglärm
Bürgerinitiative hat Verstöße gegen die Regelungen zum An- und Abflugverfahren am Zürcher Flughafen zur Anzeige gebracht
Der von deutscher Seite desaströs ausgehandelte Staatsvertrag zum Fluglärmstreit liegt noch immer unverändert beim Bundesverkehrministerium. Derweil ignonieren die Fluglotsen am Zürcher Flughafen in zunehmendem Maße die derzeit bestehenden Regelungen für das An- und Abflugverfahren am Zürcher Flughafen. Schon jetzt belasten sie durch ihre Anweisungen vermehrt den südbadischen Luftraum.
Die Bürgerinitiative gegen Flugverkehrsbelastungen im Landkreis Konstanz hat nun sieben Verstöße beim deutschen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zur Anzeige gebracht. Zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung haben die Bürgerinitiative zu dieser drastischen Maßnahme bewegt. Flugspuraufzeichnungen hatten dann auch belegt, dass die Bürger tatsächlich nachts von zu tief fliegenden Maschinen aus dem Schlaf gerissen werden.
So hatte z.B. ein Pilot gegen Mitternacht die Flughöhe beim Anflug auf den Zürcher Flughafen über dem deutschen Luftraum deutlich unterschritten. Die Mindesthöhe bei den Abflügen wurde um bis zu 40% unterschritten. Doch auch an die Flugrouten und Ruhezeiten halten sich die Fluglotsen nicht. Der deutsche Luftraum wird von der Schweizer Seite willkürlich vereinnahmt, ohne dass Konsequenzen drohen. „Auch nach neun Jahren scheinen die Zürcher Fluglotsen die 220.
Durchführungsverordnung noch immer nicht verinnerlicht zu haben. Darin sind die Flughöhen, -routen und -zeiten über südbadischem Luftraum eindeutig festgelegt“, so Thomas Gruschkus von der Bürgerinitiative, „Vielleicht ist man sich aber auch sicher, dass die Verstöße von deutscher Seite geduldet werden. Ein offizielles Einschreiten gab es ja bisher nicht. Dieses willkürliche Vorgehen ist auf alle Fälle ein kleiner Vorgeschmack auf das, was uns erwartet, wenn der Staatsvertrag in seiner jetzt vorliegenden Form vom Bundestag verabschiedet wird.“
Das Bundesamt hat inzwischen mitgeteilt, dass die zur Anzeige gebrachten Vorgänge geprüft werden. Die Anzeigen müssen übrigens gegen die Piloten erfolgen. Verstöße gegen geltendes Recht können nach dem Luftfahrtgesetz bzw. der Luftfahrtverordnung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Bürgerinitiative ist gespannt, ob endlich von deutscher Seite Zeichen gesetzt werden.






