- 11. April 2020
Für Erleichterungen bei Grenzübertritten am Oberrhein
Der Oberrheinrat fordert die Mobilität der zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgängern vor dem Hintergrund der aktuellen Gesundheitskrise zu gewährleisten. Maßnahmen sollten grenzüberschreitend abgestimmt werden, um die Einschränkungen für die Bevölkerung der Metropolregion Oberrhein so niedrig wie möglich halten zu können.
Seit Mitte März ist der Grenzübertritt zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz zur Bekämpfung der aktuellen Situation bezüglich des Virus Covid-19 nur noch sehr eingeschränkt möglich. Neben dem freien Fluss des Warenverkehrs, wurde bisher insbesondere das Ziel verfolgt Grenzgängerinnen und Grenzgänger von Behinderungen möglichst auszunehmen.
Die französische Regierung teilte in einer Pressemitteilung vom 19. März 2020 mit, dass das Überqueren der Grenze für Grenzgängerinnen und Grenzgänger während der Phase der Kontrollen erleichtert möglich sein solle. Auf deutscher Seite wurde eine vom Arbeitgeber ausgestellte „Pendlerbescheinigung“ zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland abgestimmt, um die Arbeit der Polizeikräfte an der Grenze zu beschleunigen. Forderung nach Bürokratieabbau bei Kontrollen
Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Frankeich wohnen und in Deutschland arbeiten, benötigen neben einem Identitätsdokument aktuell bis zu vier zusätzliche Nachweise, um ihren alltäglichen Weg
zur Arbeit absolvieren zu können:
- die deutsche Bescheinigung für Berufspendler,
- den französischen Nachweis einer beruflichen Tätigkeit ( Justificatif de déplacement professionel ),
- seit dem 8. April 2020 für den „Heimweg“ zusätzlich noch die französische Bescheinigung zur Einreise nach Frankreich ( Attestation de déplacement dérogatoire vers la France métropolitaine ),
- aufgrund des Einkaufsverbots für Grenzgänger auf deutscher Seite (§ 3a Corona-Verordnung) ggf. zusätzlich noch die allgemeine französische Ausgangsbescheinigung (Attestation de déplacement dérogatoire), um auf dem Heimweg Einkäufe erledigen zu können.
Für Grenzüberquerungen von EU-Bürgern aus Härtefallgründen wird eine ähnlich hohe Zahl an Nachweisen benötigt. Problematisch ist hierbei zudem, dass die Definition der Härtefallgründe in Deutschland und Frankreich nicht unbedingt übereinstimmt.
Der Oberrheinrat möchte an dieser Stelle besonders auf die ausführlichen und kontinuierlich aktualisierten grenzüberschreitenden Informationen zur aktuellen Lage für alle Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der INFOBESTen hinweisen: www.infobest.eu Keine andere europäische Region arbeitet grenzüberschreitend so eng und erfolgreich zusammen wie die Trinationale Metropolregion Oberrhein. Die Teilregionen Elsass, Baden, Südpfalz und Nordwestschweiz mit ihren 6 Mio. Einwohnern fügen sich zu einem gemeinsamen Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraum zusammen. Viele private und staatliche Initiativen fördern u.a. Mobilität, Bildung, Forschung und Umweltschutz in der Dreiländerregion.
Die Kooperation am Oberrhein – kurz erklärt
Keine andere europäische Region arbeitet grenzüberschreitend so eng und erfolgreich zusammen wie die Trinationale Metropolregion Oberrhein. Die Teilregionen Elsass, Baden, Südpfalz und Nordwestschweiz mit ihren 6 Mio. Einwohnern fügen sich zu einem gemeinsamen Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraum zusammen. Viele private und staatliche Initiativen fördern u.a. Mobilität, Bildung, Forschung und Umweltschutz in der Dreiländerregion.
Gestaltet und begleitet wird die Kooperation von der Oberrheinkonferenz und dem Oberrheinrat. Die Oberrheinkonferenz verbindet die Regierungs- und Verwaltungsbehörden. Sie initiiert eine Vielzahl von Projekten und forciert deren Umsetzung. Der Oberrheinrat bildet die Versammlung der politisch Gewählten; er nimmt zu wichtigen regionalen Fragen Stellung, auch gegenüber Brüssel, Paris, Berlin und Bern.
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