- 16. Februar 2024
Klinikum Konstanz mit neuem Leistungsangebot
„Ambulante spezialfachärztliche Versorgung“
Konstanz In der Medizinischen Klinik am Klinikum Konstanz wurde der Leistungsbereich um die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für Patienten mit bösartigen Erkrankungen der Lunge, des Brustkorbes und des Gastrointestinaltraktes erweitert. Letzteres umfasst neben Tumoren der Speiseröhre, des Magens und des Darmes auch Malignome im Bereich der Leber, der Gallenwege und der Bauchspeicheldrüse. Die ASV wurde vom Gesetzgeber 2012 eingeführt und besteht in der Bildung interdisziplinärer Teams, bestehend aus einer Teamleitung, einem multidisziplinären Kernteam sowie weiteren hinzuzuziehenden Fachärzten. Vorteil für die Patientinnen und Patienten ist die Versorgung in einem interdisziplinären Team über die Sektorengrenzen hinweg und somit eine enge Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Ärzten des Klinikums.
Unter dem Sektionsleiter für Pneumologie, PD Dr. med. Stephan Walterspacher, wird für den Bereich der Lungentumore nun eine Spezialambulanz geführt, die in enger Kooperation mit den Bereichen der Onkologie, Thoraxchirurgie und Strahlenheilkunde sowie weiteren Disziplinen wie zum Beispiel Nuklearmedizin oder Radiologie, eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung dieser Patienten ermöglicht. Dazu analog wird auch im Bereich der Tumore des Verdauungstraktes unter der Führung des Sektionsleiters Onkologie, Dr. med. Robin Benkelmann, eine Spezialambulanz zur optimierten ambulanten Versorgung angeboten. Die Allgemeinchirurgie gehört auch zum Kernteam mit dazu.
Die ASV ermöglicht den Patientinnen und Patienten mit den oben genannten Erkrankungen eine noch effizientere interdisziplinäre Verzahnung der ambulanten Strukturen im Klinikum und im Bereich der niedergelassenen Vertragsärzte, damit sie äußerst zeitnah und leitliniengemäß behandelt werden können. Die Teilnahme an der ASV ist für die Patienten freiwillig und ohne weitere Verpflichtungen oder Kosten verbunden. Das Angebot wird von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Die Zuweisung zur ASV erfolgt durch eine Überweisung des behandelnden Haus- oder Facharztes.
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