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  • 27. Januar 2017

Keine Querulanten und Spassparteien im Grossen Rat!

Von Redaktion

Ein Überparteiliches Komitee bestehend aus Vertretern von FDP, LDP und SVP hat heute an einer Pressekonferenz dargelegt, weshalb die vorgesehen Änderung der Kantonsverfassung zur Einführung eines neuen Wahlgesetzes am 12. Februar 2017 unbedingt abgelehnt werden muss. Das Komitee lehnt die vorgeschlagene Wahlgesetzänderung ab und erachtet dies als unnötig und nicht zielführend.

Anlässlich einer Medienkonferenz hat das Überparteiliche Komitee „NEIN zum neuen Wahlgesetz“ dargelegt, weshalb die vom Grossen Rat vorgeschlagene Änderung der Kantonsverfassung zur Einführung eines neuen Wahlgesetzes zur Sitzverteilung und Quorumsabschaffung im Grossen Rat am 12. Februar 2017 abgelehnt werden muss.

NEIN zum unnötigen neuen Wahlgesetz

Erst seit 2012 kennt der Kanton Basel-Stadt das jetzige Wahlsystem, welches nun bei gerade einmal zwei kantonalen Parlamentswahlen (2012 und 2016) angewendet wurde. Das bestehende Wahlgesetz sieht ein 4%-Quorum pro Wahlkreis vor, um für die Sitzverteilung im entsprechenden Wahlkreis zugelassen zu werden. Dieses Wahlgesetz wurde namentlich geschaffen, um Quartierorganisationen und in einzelnen Wahlkreisen sehr starken Parteien und Vertretungen – namentlich auch unter Berücksichtigung des § 55 der Kantonsverfassung (Mitwirkung) – mehr Gewicht zu geben. Dieses Wahlsystem hat sich bewährt und hat bei den vergangenen zwei Wahlen für stabile Verhältnisse gesorgt und den Wählerwillen gut zum Ausdruck gebracht. Sämtliche relevanten politischen Gruppierungen sind mit dem bestehenden Wahlsystem im Grossen Rat entsprechend vertreten gewesen.

Mit dem neuen Wahlgesetz, welches auf eine Motion der ehemaligen Grossrätin Sibel Arslan (mit ursprünglich völlig anderer Intention) zurückgeht, wird nun unnötigerweise innert kürzester Zeit ein neues Wahlsystem geschaffen, welches paradiesische Verhältnisse für Splitterparteien wie bspw. die Volksaktion von Eric Weber, die BDP oder die FUK schafft.

Unverständlicherweise hat – nachdem bei der letzten Wahlgesetzänderung im 2012 fast alle Parteien grossmehrheitlich hinter den beschlossenen Änderungen standen - die SP zusammen mit den Grünen plötzlich die Erleuchtung bekommen, dass Gerechtigkeit nur mit Abschaffung gesetzlicher Quoren erreicht werden kann. Dies wurde unterstützt von den kleineren Parteien, namentlich von GLP und EVP, welche sich so mehr Gewicht im Parlament erhoffen.

Aus Sicht des Komitees besteht keine Notwendigkeit, jetzt das Wahlgesetz zu ändern. Das heutige System ist bewährt, austariert und Ergebnis einer langen Beratung einer grossrätlichen Spezialkommission. Eine Änderung des Wahlgesetzes nach den Launen einzelner Parteien vorzunehmen, ist gefährlich und erschüttert letztlich das Vertrauen in das System. Bereits heute hat Basel-Stadt drei sehr grosse Wahlkreise mit entsprechend tiefem natürlichem Quorum. Das massvoll höhere gesetzliche Quorum nun gänzlich abzuschaffen, schadet unserem Kanton. Quorumsregelungen schützen im zulässigen Rahmen die Funktionsfähigkeit des Parlaments, die durch eine grössere Anzahl Fraktionsloser beeinträchtigt würde.

Das Überparteiliche Komitee ist daher überzeugt, dass das bestehende Wahlgesetz beibehalten und eine jetzige Änderung nicht zielführend ist. Das Komitee lehnt die Verfassungsänderung daher ab.


Ressort: Basel

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