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Novavax-Impfstoff voraussichtlich ab dem 21.02.2022 in den Mini-KIZ verfügbar
Impfen ©Gerald Kaufmann
  • 07. Februar 2022

Novavax-Impfstoff voraussichtlich ab dem 21.02.2022 in den Mini-KIZ verfügbar

Von Tobias Herrmann | Landratsamt Waldshut

Am 21.02.2022 wird der neu zugelassene Novavax-Impfstoff voraussichtlich an die vier Mini-KIZ des Landkreises verteilt. Auf der Terminbuchungsseite Terminland können sich Interessierte vorab für eine Impfung anmelden.

Am 03.02.2022 hat die Ständige Impfkommission ihre Empfehlung für den Einsatz des Corona- Impfstoffs von Novavax ab 18 Jahren ausgesprochen. In Deutschland wird der neue Impfstoff voraussichtlich ab dem 21.02.2022 verfügbar sein und am gleichen Tag zunächst an die vier Mini- KIZ des Landkreises verteilt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt folgt die Verteilung an die Arztpraxen.

Es ist vorgesehen, dass die Impfzentren nur Erstimpfungen und die darauffolgenden Zweitimpfungen mit Novavax durchführen dürfen. Boosterimpfungen oder Kreuzimpfungen mit anderen Impfstoffen sind damit bis auf Weiteres nicht möglich. Bei dem Impfstoff sind wie bei allen Corona-Impfstoffen zwei Impfungen notwendig. Diese erfolgen in einem Abstand von mindestens drei Wochen. Im Unterschied zu den genbasierten mRNA-Impfstoffen von BioNTech und Moderna handelt es sich bei Novavax um einen Protein- Impfstoff.

Unter www.terminland.eu/landkreis-waldshut/ wurde eine Warteliste für den Novavax-Impfstoff eingerichtet. Interessierte können sich dort vorab für einen Impftermin registrieren. Die Details zu den Impfterminen werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Der Landkreis führt entsprechend der STIKO-Empfehlung zudem die 2. Auffrischungsimpfung (Viertimpfung) mit einem mRNA-Impfstoff in den Mini-KIZ und an den Gemeindeimpftagen durch. Die STIKO empfiehlt allen Menschen über 70 Jahren, Bewohnern und Betreuten in Pflegeeinrichtungen sowie Menschen mit Immunschwäche sowie Personen, die in medizinischen und Pflegeeinrichtungen tätig sind, eine 2. Auffrischungsimpfung. Diese kann bei gesundheitlich gefährdeten Personen frühestens drei Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung (Drittimpfung), bei Beschäftigten in den oben benannten Einrichtungen frühestens sechs Monate, durchgeführt werden.


Ressort: Waldshut

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