- 18. August 2022
Schliefenanlagen zur Jagdhundeausbildung sind tierschutzwidrig
Der Deutsche Tierschutzbund stellt klar, dass die „Nutzung“ von Füchsen in Schliefenanlagen als tierschutzwidrig einzustufen ist. In den Anlagen werden Jagdhunde auf die Baujagd auf Füchse oder Dachse vorbereitet, welche ebenfalls tierschutzwidrig ist. Anlass für die Kritik der Tierschützer ist zum einen der im Saarland geplante Bau eines Fuchsgeheges auf dem Gelände des Zoos in Neunkirchen und der Einsatz der dort künftig untergebrachten Füchse in einer Schliefenanlage. Zum anderen ist aktuell auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Diskussion um die Fuchsjagd entbrannt: Am 20. August wollen Tier- und Naturschutzorganisation in Olfen gegen die Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen protestieren, die dort von einem örtlichen Verein praktiziert wird. Zwar erließ die NRW-Landesregierung 2015 ein Verbot der Baujagd, welches jedoch durch großzügige Ausnahmeregelungen unmittelbar unterwandert und in 2019 flächendeckend wieder aufgehoben wurde.
„Beim Einsatz in den Schliefenanlagen wird ein Tier an einem anderen abgerichtet bzw. geprüft und bei der Baujagd wird ein Tier auf ein anderes gehetzt. Beides verstößt gegen Paragraph 3 das Tierschutzgesetzes - zumal bei der Baujagd von „waidgerechter Jagdausübung“ keine Rede sein kann. Die grausame Praxis führt häufig zu schweren Verletzungen durch Kämpfe zwischen Fuchs und Jagdhund. Immer wieder kommen auch Jagdhunde in den Fuchsbauten zu Tode, was seitens der Jägerschaft gerne verschwiegen wird“, erklärt James Brückner, Leiter des Artenschutzreferats beim Deutschen Tierschutzbund.
Der Deutsche Tierschutzbund positioniert sich im Schulterschuss mit seinen Landesverbänden im Saarland und in NRW klar gegen die tierschutzwidrigen Schliefenanlagen, in denen der Hund den Fuchs in einem künstlich angelegten Bau mit mehreren Gängen und Kammern aufspüren muss. „Auch, wenn Fuchs und Hund durch ein Gitter voneinander getrennt bleiben, ist das Vorgehen mit großem Stress für die Füchse verbunden, die zudem lebenslang in kleinen Gehegen ihr Dasein fristen müssen“, sagt Beatrice Speicher-Spengler, Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Saarland. Unabhängig von den kritisierten Ausbildungsmethoden besteht keine ökologische Notwendigkeit und kein vernünftiger Grund, Füchse oder andere Beutegreifer überhaupt zu erlegen: Die Population reguliert sich von selbst, etwa durch Krankheiten, das verfügbare Nahrungsangebot sowie Sozialstrukturen, die eine zu starke Vermehrung verhindern. „Die Bedrohung und der Rückgang von Bodenbrütern wie Rebhühnern oder Kiebitzen, mit der die Jägerschaft die Fuchsjagd rechtfertigt, ist vor allem auf die Zerstörung der Lebensräume und Nahrungsquellen durch intensive Landwirtschaft und Straßen- und Städtebau zurückzuführen. Der Fuchs wird lediglich zum Sündenbock gemacht“, sagt Christiane Schäfer, Vizepräsidentin des Landestierschutzverbands NRW. Die Bejagung ist zudem sinnlos, da leere Reviere meist schnell durch andere Füchse neu besetzt werden, so die Tierschützer. Oft vergessen wird auch die wichtige Funktion der Füchse für das Ökosystem: Sie halten Mäusepopulationen in Schach, die nicht nur in Städten, sondern auch bei Landwirten meist unerwünscht sind.
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