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Getrenntsammlungspflicht für Altkleider
Kleidung ©Gerald Kaufmann
  • 13. Dezember 2024

Getrenntsammlungspflicht für Altkleider

Von Dachverband FairWertung e.V. | Thomas Ahlmann

Nix mehr für die Tonne? Was Verbraucher*innen bei der Kleiderspende ab dem 01.01.2025 beachten müssen

Essen, Dezember 2025. Mit dem neuen Jahr tritt die EU-weite Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien auch in Deutschland in Kraft. Fehlinterpretationen könnten dabei zur Gefahr für die Kleiderspende werden.

ab dem 1. Januar 2025 tritt EU-weit eine neue Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien in Kraft. Der Dachverband FairWertung e.V., der gemeinnützige Kleidersammler in Deutschland vertritt, sieht die Umsetzung dieser Richtlinie mit großer Sorge. „Unsere gemeinnützigen Sammlungen leiden bereits jetzt unter der Zunahme von minderwertiger und unbrauchbarer (Fast-Fashion) Kleidung“, erklärt Anton Vaas, Vorsitzender von FairWertung e.V.. „Eine zusätzliche Belastung durch Textilabfälle könnte die Aufrechterhaltung der Sammlungen ernsthaft gefährden und damit auch die sozialen Projekte, die durch diese Sammlungen finanziert werden.“ FairWertung appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, bewusst tragbare und saubere Textilien an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Gleichzeitig tritt der Verband dem Missverständnis entgegen, dass die Getrenntsammlungspflicht bundesweit mit Bußgeldern für die Entsorgung von Textilabfällen über die Restmülltonne einhergeht.

Kleiderspende? Bitte nur unbeschädigte und moderne Stücke Eine echte Unterstützung für gemeinnützige Kleidersammler stellen nur moderne und unbeschädigte Kleidungsstücke dar. Als Faustregel gilt: „Eine Kleiderspende ist nur dann sinnvoll, wenn man die Textilien auch einem Freund oder einer Freundin weitergeben würde“, betont FairWertung. Nicht mehr tragbare oder kaputte Kleidung sollte hingegen anderweitig entsorgt werden, etwa über die Restmülltonne. Solche unbrauchbaren Textilien sind für gemeinnützige Organisationen keine Hilfe, sondern bedeuten vielmehr einen erheblichen Mehraufwand und zusätzliche Kosten.

Funktionierende Sammlungsinfrastruktur vor dem Kollaps? In Deutschland werden bereits heute rund 64 Prozent der aussortierten Kleidung von privaten Haushalten über etablierte Systeme u.a. gemeinnütziger Organisationen gesammelt – eine Erfassungsquote, die in Europa einzigartig ist. Diese Textilien werden sorgfältig sortiert und entweder als Secondhand-Kleidung weiterverwendet oder einem Recyclingprozess zugeführt. Auf diese Weise erreicht das System eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mehr als 90 Prozent. Eine zusätzliche Belastung dieses Systems durch unbrauchbare Textilien würde die bewährte Infrastruktur jedoch in Frage stellen. „Das bislang funktionierende System würde kollabieren, wenn es verstärkt als Abfallentsorgung missbraucht wird“, warnt Vaas.

Hintergrund zur Getrenntsammlungspflicht Die neue Getrenntsammlungspflicht soll sicherstellen, dass solche Textilien gesammelt werden, die entweder wiederverwendet oder recycelt werden können. Stark zerschlissene oder verschmutzte Kleidung eignet sich jedoch weder für die Wiederverwendung noch für das Recycling und sollte daher auch erst gar nicht in die Kleidersammlungen gegeben werden.

FairWertung ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, weiterhin bewusst und verantwortungsvoll Kleidung zu spenden, um die gemeinnützigen Sammlungen und die damit verbundenen sozialen Projekte zu schützen.




Ressort: Energie und Umwelt

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