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16 neue Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger der Erzdiözese beauftragt
Weihbischof Dr. Christian Würtz und Schulselsorger ©Erzbistum Freiburg
  • 27. September 2020

16 neue Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger der Erzdiözese beauftragt

Von Michael Kasiske | Erzbischöfliches Ordinariat

Schule als pastoraler Ort

Freiburg (pef). Weihbischof Dr. Christian Würtz hat Religionslehrerinnen und Religionslehrer aller Schularten in einem festlichen Gottesdienst am Freitag (25.09.) im Freiburger Münster zu Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorgern beauftragt. Diese hatten zuvor eine berufsbegleitende Weiterbildung mit acht zweieinhalbtägigen Kursmodulen erfolgreich abgeschlossen.

Der Weihbischof betonte, dass die Beauftragten in Zukunft Menschen „in ganz unterschiedlichen Situationen, die aber alle zum Leben dazugehören“ begleiten und hier als Mitglieder der Schulgemeinschaft „die ganz unterschiedlichen Ereignisse im Lichte des Evangeliums und unseres christlichen Glaubens deuten“ werden. In ihrer Rolle als Seelsorgerinnen und Seelsorger werden sie „Glücksmomente erleben“, etwa dann, wenn die Schülerinnen und Schüler wichtige Prüfungen bestünden, aber auch Menschen in Trauersituationen begleiten, die Beistand brauchen.

Ordinariatsrätin Susanne Orth, im Erzbischöflichen Ordinariat zuständig für den Bereich Bildung, dankte den Lehrerinnen und Lehrern, „dass sie Schülerinnen und Schülern Angebote machen, in denen sie mit ihren Fragen, Einsichten und Erfahrungen offen und wertschätzend aufgenommen und in ihrer Trauer und Angst, aber auch ihrer Freude und Hoffnung begleitet werden. Gerade in der gegenwärtigen Pandemie kommt diesem Glaubenszeugnis eine große Bedeutung zu“. Ganz im Sinne der 2017 von Erzbischof Stephan Burger in Kraft gesetzten Diözesanen Leitlinien suchten sie neue Wege, den Grundauftrag der Kirche zu erfüllen.

Bisher 108 Schulseelsorger für die Erzdiözese beauftragt

Insgesamt wurden in der Erzdiözese Freiburg seit 2007 in sieben Kursen 108 Religionslehrerinnen und Religionslehrer zu Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorgern beauftragt. Die Beauftragung bezieht sich auf eine Schule und gilt zunächst für fünf Schuljahre.

Die Tätigkeit als Schulseelsorgerin bzw. Schulseelsorger ist als Dienst im „pastoralen Ort“ Schule zu verstehen. Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger eröffnen den am Schulleben beteiligten Menschen religiöse Erlebnis- und Erfahrungsräume. Sie tragen zur Identitätsfindung und -stärkung des Einzelnen, zu religiöser Orientierung, zur Förderung und Vertiefung der Spiritualität sowie zu einem respektvollen und wertschätzenden Miteinander im Lern- und Lebensort Schule bei.

Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger sind „Brückenbauer“: Sie unterstützen die Zusammenarbeit der Schule mit der Pfarrgemeinde bzw. der Seelsorgeeinheit und entwickeln gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst weitergehende Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kirche und Schule.


Ressort: Glaube und Gesellschaft

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