Skip to main content
Regionalportal und Internetzeitung für Pressemeldungen!
Mit Steuervorteil fürs Alter vorsorgen
Steuern? - Besser Porte­mon­naie zu!
  • 21. Juni 2017

Mit Steuervorteil fürs Alter vorsorgen

Von Jörg Gabes | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V

Der Steuertipp der Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

Kaum ein Thema beschäftigt die Deutschen so sehr wie die Rente: Die gesetzliche Rente reicht für einen schönen Lebensabend nur noch selten aus. Um den Ruhestand genießen zu können, entscheiden sich viele für eine private Altersvorsorge. „Das tut dem Geldbeutel nicht nur im Rentenalter gut“, informiert die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.): „Arbeitnehmer können schon jetzt profitieren, wenn sie private Rentenbeiträge von der Steuer absetzen.“

Wer für das Alter vorsorgt, kann seine Aufwendungen auf verschiedene Arten geltend machen. Entscheidend sind bei der Einkommensteuererklärung die beiden Anlagen „Vorsorgeaufwand“ und „AV“. Zum Vorsorgeaufwand zählt neben der gesetzlichen Rentenversicherung, die in den meisten Fällen direkt vom Lohn einbehalten wird, auch die sogenannte Basis-Rente (Rürup-Rente). Allerdings können Zahlungen nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag geltend gemacht werden. Für 2016 liegt er bei 22.766 Euro für Ledige und 45.532 Euro für Verheiratete. Dazu zählen neben den Rentenbeiträgen des Arbeitnehmers auch die vom Arbeitgeber geleisteten Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse. Außerdem wirkt sich nur ein gewisser Teil steuermindernd aus, für die Steuererklärung 2016 82 Prozent. Der Anteil, der steuerlich geltend gemacht werden kann, wächst jedoch von Jahr zu Jahr: 2017 werden es 84 Prozent, 2018 bereits 86 Prozent sein.

Wer einen Riester-Vertrag bespart, muss seine Ausgaben in der Anlage „AV“ eintragen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Riester-Rente oder einen sogenannten Wohn-Riester handelt. Wichtig ist, dass die gezahlten Beiträge – dazu zählen auch Sondertilgungen –  nicht nur im Formular vermerkt werden. Der Anbieter muss die Daten auch elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Bis zu 2.100 Euro können pro Jahr geltend gemacht werden. Das Finanzamt führt eine Günstiger-Prüfung durch, um festzustellen, ob die direkte Förderung durch den Staat (bis zu 154 Euro Grundzulage und zusätzlich bis zu 300 Euro pro Kind) oder der Sonderausgabenabzug für den Steuerzahler mehr Vorteile bringen. Dies hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. In der Regel fahren Alleinstehende ohne Kinder mit dem Steuerabzug besser, Familien profitieren dagegen eher von Grund- und Kinderzulage, so die Lohi-Experten aus ihrer langjährigen Beratungspraxis.


Ressort: Wirtschaft

Comments powered by CComment

Weitere Nachrichten


Ein großes G wie Gestaltung

Feb. 22, 2024
Fakultät Architektur und Gestaltung
Volles Haus bei der Werkschau der Fachbereiche Architektur und Kommunikationsdesign Konstanz - Vier Tage lang waren das C- und L-Gebäude an der Hochschule Konstanz Technik Wirtschaft und Gestaltung…

Frühjahrscheck für Haus und Garten

Feb. 19, 2024
Saubere Regenrinne
Worauf Eigentümer nach dem Winter achten sollten Steht der Frühling vor der Tür, freuen sich viele auf sprießendes Grün und höhere Temperaturen. Für Hausbesitzer bedeutet der Abschied vom Winter aber…

Offener Campus an den Konstanzer Hochschulen

Feb. 06, 2024
Studientage
Die Studientage der HTWG Konstanz und der Universität Konstanz finden in diesem Jahr vom 5. bis 7. März 2024 auf dem jeweiligen Campus statt. Vom 5. bis 7. März sind Studieninteressierte auf den…