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5€ Homeoffice-Pauschale pro Tag: was Beschäftigte jetzt wissen müssen
Steuerexperte Prof. Dr. Matthias Hiller von der SRH Fernhochschule erläutert, was Beschäftigte jetzt zur Homeoffice-Pauschale wissen müssen ©luengo_ua/AdobeStock
  • 04. Dezember 2020

5€ Homeoffice-Pauschale pro Tag: was Beschäftigte jetzt wissen müssen

Von SRH Fernhochschule – The Mobile University

Mit dem Jahresende rückt auch die jährliche Steuererklärung näher. Diese wird, wie auch das Jahr 2020, anders. Denn laut einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom arbeitet mittlerweile jeder Zweite ganz oder zumindest teilweise im Homeoffice. Gerade, wenn Sie kein Arbeitszimmer haben und im Homeoffice Ihren Küchentisch umfunktioniert haben, könnten auch Sie von der Homeoffice-Pauschale von 5€ pro Tag und bis zu 600€ im Jahr profitieren.

im Frühjahr 2020 sah es so aus, als würden alle, die in der Corona-Zeit aus dem Homeoffice gearbeitet und kein Arbeitszimmer haben, die Arbeit in den eigenen vier Wänden nicht steuerlich absetzen können. Mit der Homeoffice-Pauschale von 5€ pro Tag für bis zu 120 Tage im Jahr, also insgesamt 600€ im Jahr, soll sich das jetzt ändern. Doch profitiert jetzt jeder, der während der Corona-Pandemie am umfunktionierten Arbeitsplatz aus dem Homeoffice gearbeitet hat?

„Auf das Vorhandensein eines formaljuristisch definierten Arbeitszimmers kommt es nun nicht mehr an. Das entspricht eher der Realität, in welcher die meisten Kinderzimmer und Küchentische für ihre Homeoffice-Tätigkeit in Beschlag genommen und Arbeitsecken eingerichtet haben“, so Steuerexperte Prof. Dr. Matthias Hiller von der SRH Fernhochschule – The Mobile University. Erfreuliche Nachrichten also für alle, die bei ihrem Arbeitsplatz zuhause improvisieren mussten.

Allerdings muss die Homeoffice-Pauschale in der zweiten Dezemberwoche noch vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Noch ungeklärt ist, ob die Homeoffice-Pauschale auf maximal 100 oder 120 Arbeitstage gedeckelt sein wird. Auch bei der Frage, ob die Homeoffice-Pauschale auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1000€ jährlich angerechnet wird, besteht noch Klärungsbedarf. Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000€ erhalten alle, die in ihrer Steuererklärung keine Werbungskosten (z.B. selbst gezahlter Bürostuhl) geltend machen können oder deren nachgewiesene Werbungskosten niedriger sind als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Sollte die Homeoffice-Pauschale auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag angerechnet werden, würden nur die Arbeitnehmer im Homeoffice profitieren, welche über 1.000€ Werbungskosten nachweisen können.

Steuerexperte Prof. Dr. Matthias Hiller hat dazu eine klare Meinung: „Ich empfehle, dass der Gesetzgeber keine Anrechnung der Homeoffice-Pauschale auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag vorsieht. Um diese Variante rechtssicher zu ermöglichen, könnte der Gesetzgeber die Homeoffice-Pauschale beispielsweise als haushaltsnahe Aufwendung behandeln und nicht als Werbungskosten. So würden die grundsätzlichen Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer und die darauf aufbauende Rechtsprechung nicht berührt werden und auch diejenigen, die bisher noch kein Arbeitszimmer hatten, profitieren. Diejenigen, die bisher ein Arbeitszimmer hatten, werden so aber nicht benachteiligt.“

Wichtig zu wissen: Die Homeoffice-Pauschale gilt nur für die Jahre 2020 und 2021, da der Gesetzgeber an den grundsätzlichen Regelungen zur Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers festhält.


Ressort: Wirtschaft

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