- 13. Oktober 2021
Deutschland und das Online-Glücksspiel: Ein langer Weg bis zur Einigung
Das Thema Glücksspiel gestaltet sich in Deutschland als äußerst kompliziert. Genaue Beschränkungen, die der Glücksspielstaatsvertrag regelt, wurden im Laufen der Zeit immer wieder geändert. Erst 2021 kam es zur aktuell gültigen Fassung, die nun klare Regelungen schafft und mit einigen Besonderheiten aufwartet.
Die erste Fassung des Glücksspielstaatsvertrages
Den Umgang Deutschlands mit dem Thema Glücksspiel regelt der Glücksspielstaatsvertrag. Obwohl dessen Geschichte noch relativ jung ist, lässt sie sich als lebhaft bezeichnen. Erstmals beschlossen die Bundesländer im Jahre 2008 eine erste Fassung des Vertrages. Da dieser aber zeitlich nur auf drei Jahre befristet war, verlor er schon 2011 wieder seine Gültigkeit. Bis zur Fertigstellung einer neuen Fassung gab es jedoch einen Konsens darüber, die darin festgelegten Bestimmungen aufrechtzuerhalten. Bei der Einigung auf eine neue Fassung des Vertrages gab es allerdings mit Schleswig-Holstein ein Bundesland, das einen Sonderweg wählte.
Der Vertrag sah unter anderem vor, dass Lotto nun auch über das Internet durchgeführt werden darf. Außerdem wurde Werbung für Glücksspiel legalisiert und Lizenzen für Betreiber vergeben. Diese waren allerdings begrenzt, was der Europäische Gerichtshof später in dieser Form als nicht zulässig einstufte.
Schleswig-Holstein vergibt eigene Lizenzen
Das Bundesland im Norden beteiligte sich als einziges Land nicht am 2011 beschlossenen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Vielmehr beschloss Schleswig-Holstein, eigene Lizenzen für das Glücksspiel zu vergeben. Die Motivation hinter dem Vorgehen lag darin begründet, dass sich das Land unter anderem durch Spiele in einer Online Spielothek Mehreinnahmen und zusätzliche Arbeitsplätze erhoffte. Auch nachdem es zu Wechseln an der Regierung gekommen war, blieb dieser Sonderweg bestehen. Erst 2013 trat auch Schleswig-Holstein schließlich dem Staatsvertrag bei, wodurch die Sonderregelung zunächst beendet wurde.
Unterschiedliche Interessen erschweren den Prozess
Der zweite Glücksspielstaatsvertrag sollte 2017 in Kraft treten. Da der Europäische Gerichtshof das bisherige Vorgehen der Länder gerügt hatte, musste eine neue Fassung des Vertrages entworfen werden. Erneut wählte Schleswig-Holstein dabei einen Sonderweg und verweigerte die Zustimmung zum bundesweit beschlossenen Vertrag. Ein Streitthema beim Beschluss waren immer wieder die Vergabeverfahren für die Lizenzen. Gerichte kritisierten diese immer wieder als intransparent, wodurch erneut neue Regelungen notwendig wurden. Der dritte Glücksspielstaatsvertrag wurde dann lediglich als Übergang ratifiziert, ehe es 2021 zur endgültigen Fassung kommen sollte.
Welche Bestimmungen gelten heute?
Der heute geltende Glücksspielstaatsvertrag greift nun auch das einstmals ausgeklammerte Thema der Online-Casinos auf. Aufgrund des Sonderweges gab es Lizenzen hierfür lediglich in Schleswig-Holstein. Dies führte dazu, dass viele Spieler auf ausländische Casinos ausweichen mussten und sich damit in einer rechtlichen Grauzone bewegten. Der neue Vertrag erlaubte das Spielen in Online-Casinos, verband dies aber mit einigen Auflagen.
So beschränkt sich das Angebot der Casinos meist auf Spiele an Automaten. Online Versionen von beliebten Tisch-Spielen wie Blackjack oder Roulette hingegen sind nicht zulässig. Außerdem gilt ein Einzahlungslimit für die Casinos von 1000 Euro. Damit soll verhindert werden, dass Spieler große Summen auf einen Schlag verlieren können. In diesem Zuge gibt es ebenfalls eine Sperrzeit, die zwischen den einzelnen Spielen liegen muss. Schließlich sorgt eine genaue Datenerfassung des Spielers dafür, dass er sich nicht in mehreren Online-Casinos gleichzeitig anmelden kann. Wie lange diese Fassung des Vertrages gültig bleiben wird, ist angesichts der bereits aufkommenden Kritik noch unklar.
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