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Europa-Vergleich: So versteuern europäische Länder Remote Work
Computer und Smartphone ©Gerald Kaufmann
  • 07. Dezember 2022

Europa-Vergleich: So versteuern europäische Länder Remote Work

Von Maik Stönner | tonkaPR

Berlin – Über 1.700 Euro: So viel Geld steht steuerpflichtigen Belgier:innen zu, die regelmäßig aus dem Homeoffice arbeiten. Damit kann keine andere der elf von der Onlinebank N26 untersuchten Nationen mithalten. Deutschland liegt zwar mit maximal 600 Euro bereits etwas abgeschlagen auf Rang drei, allerdings werden die 5 Euro an täglich steuerlich absetzbaren Kosten nur von Belgien überboten. Neben dem deutschen Nachbarland wurden auch Spanien, Italien, Irland, die Niederlande, Deutschland, Österreich, Portugal, Griechenland, Polen und Frankreich analysiert. Die Regeln und Gesetze unterscheiden sich zwischen den Nationen teilweise deutlich, etwa in Bezug auf die Pendlerpauschale.

Die unterschiedlichen Regeln: Tages-, Monats- und Jahrespauschalen

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden in fast allen Ländern die Gesetze für Mitarbeiter:innen, die ihre Arbeit in den eigenen vier Wänden erledigen, angepasst. Bei Vorreiter Belgien stehen Arbeitnehmer:innen im Home Office monatlich ein Betrag in Höhe von 142,95 Euro zu, was bei vollständiger Ausschöpfung einen Jahresbetrag von 1.715,40 Euro beträgt. Dieser steuerfreie Zuschlag zum Gehalt macht Belgien zu dem Land, in dem Arbeitnehmer:innen die höchsten Rückerstattungen aller in der Studie einbezogenen Länder erhalten können. Dafür müssen Arbeitnehmer:innen lediglich einen vollen Tag pro Woche zu Hause arbeiten und dürfen sich diese Zeit individuell einteilen.

Anders wird dies in Irland gehandhabt. Hier werden Kosten, die im Homeoffice entstehen, mit einer Tagespauschale in Höhe von 3,20 Euro abgegolten. Arbeitgeber:innen können diesen Betrag zum regulären Gehalt steuerfrei gewähren. Bei 230 Arbeitstagen ist dort also eine maximale Erstattung von 736 Euro pro Jahr möglich. Im Vergleich der Tagespauschalen liegt Deutschland mit 5 Euro zwar vor Irland, doch durch eine jährliche Obergrenze von 600 Euro bekommen dauerhaft mobil arbeitende Arbeitnehmer:innen am Jahresende weniger. Sie können dadurch nur etwa die Hälfte (120 Tage) aller Arbeitstage steuerlich geltend machen. Auch beim Verfahren gibt es einen Unterschied. Deutsche Steuerzahler:innen müssen ihr Geld am Ende des Jahres über ihre Steuererklärung zurückfordern.

Weitere Länder, die eine ähnliche Regelung haben, sind Frankreich (Jahresbetrag: 580 Euro), die Niederlande (2 Euro pro Tag, Jahresbetrag bei 230 Arbeitstagen: 460 Euro), Griechenland (Jahresbetrag: 336 Euro) sowie Österreich (3 Euro pro Tag bis zu einem Maximalbetrag von 300 Euro).

In diesen Ländern sind (noch) individuelle Absprachen notwendig

Vier der elf analysierten Nationen bieten noch keine Homeoffice-Pauschalen an oder sie müssen mit den Arbeitgeber:innen direkt ausgehandelt werden. Für spanische Angestellte sind Arbeitgeber:innen für die Bezahlung oder Entschädigung verantwortlich. Es gibt weder eine Vereinbarung über einen Prozentsatz, noch einen festen Betrag. Arbeitgeber:innen sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, alle Kosten für notwendige Arbeitsmaterialien zu übernehmen.

Ähnlich wird die Situation in Portugal und Italien gehandhabt. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten für Arbeitgeber:innen, ihre Mitarbeitenden für bestimmte Kosten zu entschädigen, die direkt durch die Arbeit zu Hause entstehen  (z.B. Internetkosten) . Ohne einen gesetzlichen Rahmen basiert dies jedoch weiterhin auf individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen.

In Polen bahnt sich währenddessen eine Gesetzesänderung an. Derzeit liegt die Entscheidung über die Vergütung von Homeoffice noch bei Arbeitgeber:innen und ist nicht verpflichtend. Eine Novellierung des Arbeitsrechts wird allerdings noch für den Herbst dieses Jahres erwartet. Dann könnte es verpflichtend werden, dass Arbeitnehmer:innen Strom-, Telefon- und Internetkosten erstattet bekommen. Auch die Einführung einer Pauschale liegt im Bereich des Möglichen. 

Die ausführlichen Ergebnisse der Untersuchung finden Sie unter diesem Link.

Über die Untersuchung
Für die Analyse der elf Länder (Niederlande, Deutschland, Spanien, Italien, Österreich, Irland, Belgien, Portugal, Griechenland, Polen und Frankreich) wurden die offiziellen Beschlüsse der Regierungen oder Expert:innenen-Erfahrungen von Anwälten der einzelnen Länder herbeigezogen. Die Jahresbeträge errechnen sich, sofern es keinen Maximalbetrag gibt, aus 230 Arbeitstagen. Diese arbeitet ein Vollzeitbeschäftigter in der Regel nach Abzug von Urlaub, Krankheit (durchschnittliche Fehlzeiten) und Feiertagen pro Jahr.

Über N26
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Ressort: Wirtschaft

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