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Baden-Württemberg: Wahlrechtsreform ist Vertrauensbeweis an die Jugend!
Mach Dein Kreuzchen ©Gerald Kaufmann
  • 10. April 2022

Baden-Württemberg: Wahlrechtsreform ist Vertrauensbeweis an die Jugend!

Von Dennis Riehle | Konstanz

Kommentar zur Wahlrechtsreform

Was lange währt, wird endlich gut? – Na ja, zumindest hat sich Baden-Württemberg nach jahrelangem Bemühen endlich darauf geeinigt, das Wahlrecht zur Landtagswahl überhaupt zu reformieren. Über gefühlte Ewigkeiten hinweg wurde das Anliegen von den Regierungsparteien vor sich hergeschoben. Letztlich konnte man mit dem aktuell im Plenum beschlossenen Entwurf auch Teile der Opposition gewinnen, um nun für den nächsten Urnengang, welcher voraussichtlich 2026 stattfinden wird, besser aufgestellt zu sein als bisher. Denn das eigentümliche Wahlverfahren im Ländle brauchte dringend einen frischen Anstrich, nachdem das bisherige Prozedere doch eklatante Mängel aufwies und vor allem die größeren Parteien einseitig bevorzugte.

Inwieweit sich der Übergang zum personalisierten Verhältniswahlrecht für die Demokratie günstig auswirken wird, darüber sind sich Experten uneinig. Nachdem bisher lediglich eine Stimme durch die Wähler vergeben wurde, hat man sich nun an die Einführung einer Zweitstimme herangewagt. Schlussendlich bedeutet dies: Die Bürger können fortan nicht nur einen Direktkandidaten bestimmen, sondern auch einer Partei ein Kreuz geben. Natürlich ist dies einerseits als Fortschritt zu werten: Wenn der Wähler mit einer Person im Wahlkreis sympathisiert, gleichsam jene politische Kraft, welcher der Kandidat angehört, nicht über die Maßen hinweg unterstützen möchte, ist künftig also ein Splitten der Stimme auf Person und Partei möglich.

Gleichermaßen kommt der Zweitstimme große Bedeutung zu: Sie wird künftig über die vorläufige Zusammensetzung des Landtags bestimmen. Gemäß des Grundsatzes der Verhältniswahl werden die Sitze im Parlament proportional zur Stimmenanzahl vergeben, die eine Partei über die Zweitstimme auf sich vereinigen konnte. Kritik üben dabei verschiedene Seiten, denn der Wähler kann mit seinem Zweitvotum lediglich eine politische Kraft im Generellen, allerdings nicht den Abgeordneten bestimmen, der hierdurch in den Landtag einzieht. Denn hierüber entscheiden die Landeslisten, welche durch die jeweiligen Parteigremien aufgestellt wurden. Entsprechend der Zweitstimmenanzahl rücken die Kandidaten gemäß der Reihenfolge auf der Liste ein.

Insofern wird den Parteien und ihren Vorständen sicherlich mehr Macht zukommen. Denn sie können durch Vorschläge an die jeweiligen Wahlparteitage maßgebliche Vorgaben leisten, wer auf den Landeslisten in welcher Abstufung aufgestellt werden soll. Erfahrungsgemäß wird damit das Einziehen von Quereinsteigern und Nicht-Berufspolitikern schwieriger, weil viele Parteien bei der Landesliste bewährte Kräfte aus ihren Reihen vorzuziehen, die bereits Ämter oder Mandate innehaben. Dennoch bleibt die Erststimme erhalten – und damit die Möglichkeit, einen persönlich bekannten Kandidaten vor Ort mit einer Stimme zu bedenken. Mit dieser Mehrheitswahl wird garantiert, dass lokale und regionale Persönlichkeiten in den Landtag einziehen können.

Und während durch diese Neuerung vor allem die etablierten Parteien profitieren dürften, weil sie Strukturen und Erfahrung aufweisen, Landeslisten auch bei anderen Urnengängen wie der Bundestagswahl aufzustellen, wird das zweite Novum vor allem Parteien in die Hände spielen, die vorwiegend junge Wähler an sich binden können. Denn mit dem Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre darf bei der Landtagswahl erstmals eine Personengruppe wählen, welche laut Nachbefragungen zur letzten Abstimmungen insbesondere Parteien im linken und liberalen Spektrum sowie Kleinparteien bevorzugt hätten. Insbesondere „Bündnis 90/Die Grünen“ und FDP können in dieser Altersschicht regelmäßig besonders punkten, aber auch Kräfte wie die Tierschutzpartei oder Parteien mit einem ökologisch-nachhaltigen Wahlprogramm im Gesamten haben hohe Chancen, bei jüngeren Erstwählern Stimmenkönig zu werden.

Diese Personengruppe zeigt sich auch Experimenten offen, betrachtet Stimmen an Parteien unterhalb der 5-Prozent-Hürde nicht zwingend als verloren. Viel eher legt sie Wert auf basisdemokratische Elemente und guttiert politische Kräfte mit Ambition und Innovation, die sich nicht in einem ideologischen Raster verordnen lassen und stattdessen zur Mitgestaltung eines von Pragmatismus und Ideen des Einzelnen geprägten Inhalts einladen. Insofern kann die Entscheidung des Landtags, das Wahlalter zu reduzieren, auch als Vertrauensbeweis gegenüber der Jugend gesehen werden. Denn gerade CDU und SPD dürften von dieser Veränderung nicht allzu viel haben, könnten in dem Alterssegment sogar Stimmen verlieren. Trotzdem bekannte man sich zu einer Weiterentwicklung des Wahlrechts und stärkte damit den Generationenvertrag. So geht aus diesem Beschluss wohl jeder nur als Gewinner hervor…


Ressort: Politik

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