- 18. Dezember 2024
Kommt endlich der Gestaffelte Mutterschutz nach Fehlgeburten?
Donnerstag im Bundestag
Berlin - Am 19. Dezember werden im Plenum des Deutschen Bundestags gleich zwei Gesetzesentwürfe zum Gestaffelten Mutterschutz debattiert: der eine eingereicht von SPD und den Grünen, der andere von der CDU. Die Petition der familienpolitischen Aktivistin Natascha Sagorski hatte am 13.11.24 das seltene einstimmige Votum im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags erhalten.
Zusammenarbeit statt Blockade: Petentin appelliert an Parteien
Initiatorin Sagorski appelliert: „Das einstimmige Votum und die gleich zwei Gesetzesentwürfe zeigen, dass es eine parteiübergreifende Zustimmung für den gestaffelten Mutterschutz gibt. Ich rufe nun alle Abgeordneten dazu auf, in dieser Sache zusammenzuarbeiten. Der gestaffelte Mutterschutz darf kein Streitobjekt werden. Dieses Gesetz braucht eine Einigung und die Zustimmung aller demokratischen Fraktionen. Denn auch in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten werden Frauen Fehlgeburten haben und wenn es nun nicht zu einer schnellen Einigung kommt, werden all diese Frauen immer noch keinen Mutterschutz erhalten. Deswegen vertraue ich und vertrauen unzählige weitere Betroffene in Deutschland darauf, dass die Abgeordneten jetzt zeigen, dass Wohl der Menschen in diesem Land über den Streitigkeiten zwischen Parteien steht und gemeinsam endlich das Gesetz verabschieden.“
Gesetzesentwurf drei Jahre nach Petitionsstart
Natascha Sagorski startete Anfang 2022, vor fast drei Jahren, ihre Petition zum gestaffelten Mutterschutz und sammelte mehr als 75.000 Unterschriften. In Folge der dadurch angestoßenen Debatte forderte auch der Bundesrat die Regierung inzwischen zu einer Einführung des gestaffelten Mutterschutzes auf und das Bundesverfassungsgericht rügte die aktuelle Praxis, die Frauen nach Fehlgeburten einen Mutterschutz verwehrt. Nun könnte es noch in dieser Legislatur trotz des Regierungsaus zu einer Umsetzung des gestaffelten Mutterschutzes kommen: Wenn die Abgeordneten an einem Strang ziehen und sich auf einen Entwurf einigen können. Ihre Inhaltliche Zustimmung für den gestaffelten Mutterschutz haben bereits alle Fraktionen des Bundestags signalisiert. Nun kommt es auf eine überparteiliche Zusammenarbeit an. Kein leichtes Unterfangen in Zeiten des Wahlkampfes. Aber für sehr viele Frauen in Deutschland ein ganz entscheidendes.
Warum ein Gestaffelter Mutterschutz?
Aktuell steht Frauen nach Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschafts-Woche kein Mutterschutz zu. Ob und in welcher Form eine Krankschreibung der Frauen nach einer Fehlgeburt stattfindet, liegt im Ermessen des/der betreuenden Arztes/Ärztin, nicht immer wird eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ausgestellt. Dieser Umstand belastet die Betroffenen oft zusätzlich. In vielen Fällen wird nicht berücksichtigt, dass auch im Falle von Fehlgeburten ein sogenanntes kleines Wochenbett (mindestens zwei Wochen freiwilliger Mutterschutz) notwendig ist. Den Betroffenen wird suggeriert, dass sie schnell wieder "funktionieren" sollen, weswegen etliche Frauen sich nicht trauen, Zeit für ihre Trauer einzufordern. Bei circa 60 Prozent der Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, treten Depressionen auf, was zu langen Arbeitsausfällen und hohen Kosten führt. Laut Berechnungen von IKK e.V. liegen die Gesamtmehrkosten für einen gestaffelten Mutterschutz dagegen nur im niedrigen zweistelligen Millionenbereich - ein Konzept also mit geringen Kosten und großer Wirkung.
Natascha Sagorski hat selbst eine Fehlgeburt erlebt und sollte am nächsten Tag wieder arbeiten gehen. Wie viele andere Frauen weiß sie, was eine Fehlgeburt bedeutet: Scham, Trauer, Schmerzen. „Fast niemand weiß, dass viele Frauen nach einer Fehlgeburt nicht automatisch krankgeschrieben werden.“ Hier liegt ein strukturelles Problem, eine Gesetzeslücke, über die bislang niemand gesprochen hat. Denn viele Betroffene bekommen keine oder nur eine zu kurze Krankschreibung, so Sagorski und führt aus, warum ein früher ansetzender Gestaffelter Mutterschutz sinnvoll wäre: „Aktuell ist es so: Eine Frau, die ihr Kind am letzten Tag der 23. Schwangerschaftswoche verliert, erhält 0 Tage Mutterschutz. Verliert sie ihr Kind nur 24 Stunden später, am ersten Tag der 24. Woche, stehen ihr 18 Wochen Mutterschutz zu. Diese harte Grenze ist hochgradig unfair und medizinisch sinnlos. Aber so lautet das geltende Recht momentan und das wollen wir ändern.“
Fehlgeburten sind zwar ein Tabu- aber kein Randthema. Laut Informationen des Bundestages verliert jede dritte Frau ihr Kind vor der 12. Schwangerschaftswoche. Es wird Zeit für eine Neuregelung des Mutterschutzgesetzes.
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