- 24. März 2022
Ausbau von Haltestellen zu Mobilitätsstationen im Landkreis Waldshut
— Land gibt rund 1,2 Millionen Euro
Im Rahmen des ÖPNV-Förderprogramms 2022-2026 unterstützt das Land Baden- Württemberg den Landkreis mit rund 1,2 Millionen Euro. Gefördert wird der Ausbau von Haltestellen zu Mobilitätsstationen.
Nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden- Württemberg u.a. den Bereich des ÖPNV und gibt Zuschüsse an die Landkreise und Kommunen für die Verbesserung der notwendigen Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Waldshut zusammen mit 15 beteiligten Städten und Gemeinden (Lottstetten, Hohentengen, Dettighofen, Eggingen, Stühlingen, Grafenhausen, Ühlingen-Birkendorf, Wutach, Küssaberg, Murg, Bad-Säckingen, Weilheim, Bonndorf, Wehr, St. Blasien) einen gemeinsamen Antrag im Rahmen des LGVFG gebündelt. Parallel haben die Gemeinden Laufenburg und Wutöschingen unter Bezugnahme auf die gemeinsame Konzeption einen jeweils eigenen Förderantrag gestellt. Mit den Fördermitteln beabsichtigen der Landkreis und die beteiligten Gemeinden u.a. neue und bessere Wetterschutzeinrichtungen, B&R- und P&R-Abstellmöglichkeiten zu schaffen sowie die E-Bike Infrastruktur auszubauen, um so die Ausstattung und Nutzungsmöglichkeiten für die ÖPNV-Kunden insgesamt zu verbessern. Das Augenmerk liegt dabei insbesondere auf eine Vereinheitlichung der Ausstattung und eines zuverlässigen Zugangs an den Haltestellen zu Echtzeitdaten mittels WLAN-Anschlüssen. Insgesamt umfasst der Förderantrag von Landkreis und Gemeinden eine Summe von rund 1,2 Millionen Euro. Darüber hinaus wird angestrebt, einen weiteren Förderantrag in diesem Jahr einzureichen. Das Förderprogramm erlaubt Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 - 75 Prozent.
In der ersten Stufe des zweistufigen Verfahrens hat das Land nun den Antrag als grundsätzlich förderfähig eingestuft und damit die beantragten Finanzmittel im ÖPNV-Programm 2022-2026 für den Landkreis eingeplant. Für die Umsetzung von Mobilitätsstationen hatte das Land bereits im Vorfeld eine befristete, im Landratsamt angesiedelte, Stelle im Umfang von 50 Prozent gefördert. In der Stufe 2 geht es nun darum, die Planung weiter zu konkretisieren, damit die eingeplanten Zuschüsse nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg in den Landkreis mit seinen Städten und Gemeinden abfließen können.
Landrat Dr. Martin Kistler
„Das ÖPNV-Förderprogramm 2022-2026 ist gerade für unseren ländlich geprägten Landkreis eine großartige Chance, den Öffentlichen Personennahverkehr noch attraktiver zu gestalten. Für die Pendlerinnen und Pendler, die täglich mit Bus und Bahn im Landkreis unterwegs sind, ist die Programmaufnahme deshalb eine sehr erfreuliche Nachricht. Nun gilt es, die Planungen weiter zu konkretisieren, um den individuellen Zuschussbescheid zu erlangen. Ich danke den beteiligten Städten und Gemeinden für ihr Engagement und ihre Unterstützung.“
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