- 02. Oktober 2018
SVP lehnt das unkonkrete Behindertenrechtegesetz ab
Die SVP lehnt das vom Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickte kantonale Behindertenrechtegesetz ab. Ein solches Gesetz ist angesichts der bereits heute auf Bundes- und Kantonsebene bestehenden Gleichstellungsregeln in Bezug auf Personen mit einer Benachteiligung unnötig. Die meisten der im Gesetz formulierten Gesetzesartikel bleiben zudem vage und fördern mehr die Bürokratie wie eine echte Gleichstellung von Menschen mit einem Handicap.
Für die SVP steht ausser Frage, dass ein diskriminierungsfreier Zugang von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben und die Integration von Personen mit einem Handicap in den Arbeitsmarkt wichtig ist. In dieser Frage unternimmt die Schweiz, wohl wie kein anderes Land, bereits heute sehr viel.
Die heutigen Gleichstellungsrichtlinien auf Bundes- und Kantonsebene bieten einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung. So regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) viele detaillierte Anforderungen hinsichtlich des behindertengerechten Bauens. Darüber hinaus kennt der Kanton Basel-Stadt, als einziger Kanton, eigene Bestimmungen, wonach eine Person mit Behinderung für bestehende öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen einen Antrag auf Beseitigung einer baulichen Benachteiligung stellen kann.
Gerade auch in Bezug auf die Diskussionen um die Umbauten von Tramhaltestellen hat der Kanton in der Vergangenheit in Bezug auf die Ausgestaltung dieser Haltestellen und der angeblich zwingend durchgehenden Trottoirhöhe bei Tramhaltestellen bewiesen, dass er das Bundesgesetz überinterpretiert und auch gegenüber dem Parlament mit unwahren Behauptungen hinsichtlich der Umsetzung der Bundesvorgaben agiert. Dies wurde deutlich in der bundesrätlichen Beantwortung der Interpellation von Nationalrat Christoph Eymann (Nr. 18.1031 vom 22.8.2018).
Entsprechend hat die SVP Zweifel an einer verhältnismässigen Umsetzung eines zusätzlichen Gesetzes auf Kantonsebene. Diese Zweifel werden durch die sehr vage Formulierung des Gesetzes mit Verweis auf eine später noch auszuarbeitende Ausführungsverordnung genährt. Die SVP kann deshalb einer Einführung eines zusätzlichen kantonalen Rahmengesetzes nicht zustimmen.
Sollte der Regierungsrat an einem Gesetzesentwurf festhalten, beantragt die SVP u.a., dass insbesondere die Verhältnismässigkeit konkretisiert wird und die Beweislasterleichterung – ein in der Schweiz einzigartiges rechtliches Vorgehen – wieder gestrichen wird. Es sollen, wie im kantonalen Recht üblich, die gewöhnlichen und in der schweizerischen Zivilprozessordnung verankerten Regeln der Beweislast angewendet werden. Entsprechend kann §9 gestrichen werden.
Der Regierungsrat schlägt weiter vor, dass eine kantonale Fachstelle für Menschen mit Behinderungen eingeführt wird. Diese Notwendigkeit erschliesst sich nicht. Der Grosse Rat hat im Jahr 2015, auf Antrag des Regierungsrates, beschlossen, diese Fachstelle abzuschaffen. Die vom Regierungsrat damals getätigten Aussagen, dass die Anliegen bereits anderweitig in der Verwaltung abgedeckt sind, haben Gültigkeit. Es ist nicht Aufgabe des Regierungskollegiums ein von der Regierungspräsidentin im Wahlkampf gemachtes Versprechen zur möglichen Wiedereinführung umzusetzen. Der damalige Parlamentswillen gilt es weiterhin zu beachten. Der Regierungsrat wird eingeladen, sich künftig an die parlamentarischen Vorgaben zu halten.
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