- 28. Juni 2017
Ehe für Alle - Ehe light für Alle - Aufklärung für Alle
Der Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die „Ehe für alle“. Der Verband fordert aber erneut, dass „Alle“ über die Folgen einer Ehe aufgeklärt werden. „Erst bei der Scheidung wird den meisten Paare bewusst, was sie da in der Euphorie des augenblicklichen Glücks unterzeichnet haben. Wir wollen deswegen einen Eheführerschein“, fordert ISUV-Vorsitzender Rechtsanwalt Ralph Gurk. Der Verband möchte es zur Auflage machen, dass Alle, die den Bund fürs Leben schließen über die Rechtsfolgen einer Ehe aufgeklärt werden.
Die Scheidungsstatistik weist aus, 38 Prozent der Ehen werden wieder geschieden. „Scheidungen sind grausam, schließlich glaubten die Paare in der Regel einen Bund fürs Leben zu schließen, nicht einen Bund auf Zeit. Dies gilt es abzumildern“, stellt Pressesprecher Linsler fest. Nach Meinung von ISUV kann dies einmal durch Information vor Eheschließung, durch ein gegenseitiges Vermögensverzeichnis, durch Rollenabsprache – wer betreut die Kinder, wer tritt beruflich kürzer, ... – durch eine Vereinbarung, durch einen Ehevertrag erreicht werden.
Die Statistik weist aus, seit Jahrzehnten trauen sich immer weniger Paare. Plötzlich wollen Alle heiraten. Alle Parteien setzen sich für die Ehe für Alle ein. Es werden politische Positionen niedergerissen, alle Parteien gönnen Allen die Ehe. „Es wird etwas für gleich erklärt, was nun einmal nicht gleich ist. Wir wünschen allen Paaren Glück und kein böses Erwachen in und nach der Ehe“, stellt ISUV Pressesprecher Josef Linsler fest.
„Der verkehrten Welt nicht genug, uns liegen Zuschriften von Mitgliedern vor, die eine Abkehr von der Ehe fordern. Sie wünschen sich eine Ehe light ähnlich wie der französische Pacs, eine Art von Solidaritätspakt zwischen den Partnern.“ (Linsler) Der „Pakt“ verpflichtet zu gegenseitiger Hilfe, wobei die Partner bei der Regelung der Hilfspflichten individuell frei sind. Die Pacs-Partner werden steuerlich gemeinsam veranlagt, wie Ehepartner. Für sie gelten auch eheähnliche Bestimmungen beim Vermögensrecht und beim Erbrecht. Trennung und Scheidung sind mit weniger juristischem Aufwand möglich.
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