- 30. April 2018
Steuergerechtigkeit für Unterhaltszahler
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat ermittelt, deutsche Arbeitnehmer werden im internationalen Vergleich durch Steuern und Abgaben sehr stark belastet. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, einem Single werden fast 50 Prozent des Einkommens für Steuern und Sozialabgaben vom Staat abgenommen. "Unterhaltszahlerinnen und Unterhaltszahler werden auch wie Ledige besteuert, obwohl sie für Kinder aufkommen müssen. Besteuert werden sollte nur das werden, was dem jeweiligen Steuerzahler auch tatsächlich zur Verfügung steht", stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert ein modifiziertes Splittingsystem mit starker familienpolitischer Komponente. Grundlage des Steuersystems muss nach Auffassung von ISUV die gleichberechtigte Anerkennung aller Lebensformen sein. Nach Auffassung des Verbandes müssen die spezifischen Erfordernisse und Leistungen aller Lebensformen steuerlich Berücksichtigung finden.
Für Haushalte mit Kindern möchte ISUV eine Anhebung der Freibeträge, für das erste Kind 8.000 EURO, für das zweite Kind 9.500 EURO, für das dritte und jedes weitere Kind 11.000 EURO. Entsprechend dem Kinderfreibetrag sollte das Kindergeld angehoben werden. Ziel ist ähnlich wie in Frankreich Eltern mit mehreren Kindern quasi steuerfrei zu stellen.
Für Geschiedene und Getrenntlebende fordert ISUV die steuerliche Berücksichtigung des Ehegatten- und des Kindesunterhalts. Auch Pflegeleistungen von Familienangehörigen für Familienangehörige sollen steuerlich verstärkt geltend gemacht werden können. „Die Pflege durch Familienangehörige zu Hause ist die günstigste und humanste Pflege.“ (Linsler)
Nach Auffassung von ISUV muss der Maßstab der Besteuerung die tatsächliche Unterhalts- und Erziehungsleistung für Kinder sein, nicht der Ehering, nicht die Familienform. „Schließlich sind die familialen Leistungen
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