- 19. Juli 2018
DIE LINKE zeigt sich enttäuscht in Sachen Schiller-/Güterstraße
Nein, wir sind nicht aus Gründen der Gestaltung enttäuscht, obwohl weitaus mehr an Prägung an dieser markanten Stelle seitens des Gestalters herausgeholt werden können. Es geht um Grundsätzliches. Eben weil hier an markanter Stelle eigentlich ein besonderer Akzent Rheinfelder Wohnbaupolitik erwartet – und verpasst wurde. Im Ergebnis hat Rheinfelden es versäumt, sich an dieser Stelle direkt an der Innenstadt einen Platz an der Sonne für die 800 Wohnungssuchenden auf der Dringlichkeitsliste im Rathaus zu sichern. Das am 7. Juli präsentierte „Produkt“ weist trotz des doch aussagekräftigen Anteils an großen Wohnungen die Zielgruppe „ältere Leute“ mit weiterer Zielrichtung „Investoren/Kapitalanleger“ aus, also keine diese Kriterien nicht erfüllenden Familien mit Kindern. Den Ausschluss dieser Zielgruppe Familien mit Kindern in preisgünstigen Mietwohnungen sehen wir jedoch den selbst gesetzten Entwicklungszielen von Rheinfelden wenig förderlich, ja eher kontraproduktiv familienfeindlich. Damit auch feindlich gegenüber den von den hiesigen Unternehmen gesuchten, künftigen Mitarbeitern, die meistens Familie mit Kindern haben.
Dabei hat Rheinfelden vermittels der Planungsund Bestimmungshoheit aus dem Baugesetzbuch BauGB von Anfang an die Zügel in den Händen gehabt. Die es leichtfertig daraus hat fahren lassen. Denn in diesem Falle wird es kaum noch Einflussmöglichkeiten geben. Wird „der Kasten“, wie er schon despektierlich von den Rheinfeldern bezeichnet ist, eben gebaut – mit seinen gestalterischen Mängeln – aber auch eben ohne Möglichkeit, direkt an der Basis der aktuell sich auch in der Stadt abzeichnenden Wohnungsnot auszuwirken. Wir könnten allesamt die Lehre daraus ziehen, dass wir „der Master“ im Verfahren von Anfang bis zum Ende bei zukünftigen Wohnbaugebieten sind. Rheinfelden hat davon noch einiges zu bewältigen. Und ohne sich dem gern entstehenden Vorwurf der Bürokratie in überbordenden Verfahren und Vorschriften auszusetzen.
Das Baugesetzbuch bietet dafür den Maßnahmenkatalog des „Entwicklungsgebiets“ zu einem in Entstehung befindlichen Baugebiet für einen Zeitraum von weniger als die jetzt konkret genannten „zwei Jahre“ an. Mit diesem Maßnahmenkatalog können von vornherein besondere Ziele der städtebaulichen Entwicklung klar formuliert und auch durchgesetzt werden. Wie eben die Entstehung preisgünstiger Mietwohnungen, hier eben für Familien mit Kindern. Und die der zukünftigen Mitarbeiter von hiesigen Unternehmen.
Es darf nicht so verlaufen, so wie geschehen, in der Universitätsstadt Tübingen. Dort wurden ohne Bestimmung und Befolgung von städtebaulichen Entwicklungszielen, wie unter anderem die Entstehung preisgünstigen Mietwohnbaus insbesondere für Familien mit Kindern, strategisch zur Innenstadt gelegene Flächen an höchstbietende Investorengruppen veräußert. Um sich dann bei der Landesregierung um ausgebliebene Förderung desselbigen quermaulend zu beklagen. Dies gipfelte darin, dass der OB Tübingens, der immer eindeutiger markig rechtslastig auftretende GRÜNE Boris Palmer, eine „eher für 1.800 Flüchtlingen“ geltende öffentliche Förderung des Landes in der Stadt zulasten der rund 1.800 Wohnungssuchenden auf der Tübinger Notfallliste bemängelte!
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