- 05. November 2020
Generelle Maskenpflicht in Fußgängerzonen aufgehoben
Das Landratsamt Waldshut hat die Allgemeinverfügung vom 28.10.2020, durch die u.a. eine generelle Pflicht zum tragen einer Maske in Fußgängerzonen im Landkreis Waldshut angeordnet worden war, vergangenen Montag, 02.11.2020, wieder aufgehoben. Grund für die Aufhebung ist der neue § 1a der sechsten Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO).
Durch diese Änderung der CoronaVO wurde die bestehende Allgemeinverfügung des Landratsamts Waldshut größtenteils durch höherrangiges Recht ersetzt. Aus Gründen der Rechtsklarheit war es deshalb geboten, die Allgemeinverfügung aufzuheben. Aktuell erachtet das Landratsamt Waldshut die Regelungen der CoronaVO als ausreichend und ergreift deshalb vorerst keine Verschärfungen.
Damit gilt hinsichtlich Mund-Nasen-Bedeckung (=MNB) in Fußgängerbereichen – u.a. also auch in den städtischen Fußgängerzonen – wieder ausschließlich die CoronaVO der Landesregierung, also dass eine Mund-Nasen-Bedeckung dann anzulegen ist, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander nicht gewahrt werden kann.
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