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Rodungsarbeiten im Wald für den Windpark Häusern können beginnen
Windkraftanlagen ©Gerald Kaufmann
  • 24. Januar 2022

Rodungsarbeiten im Wald für den Windpark Häusern können beginnen

Von Tobias Herrmann | Landratsamt Waldshut

Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg weist Anträge der Gemeinde Schluchsee und der Landschafts- und Naturschutzinitiative Schwarzwald e.V. ab.

Das Landratsamt Waldshut hatte der EnBW Windkraftprojekte GmbH Ende März 2021 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gießbacher Kopf in Häusern erteilt. Die Genehmigung ist nach dem Gesetz sofort vollziehbar. Beim VGH Baden-Württemberg hatten die Gemeinde Schluchsee und die Landschafts- und Naturschutzinitiative Schwarzwald e.V. den Antrag gestellt, die aufschiebende Wirkung ihrer Rechtsbehelfe anzuordnen. Am späten Freitagnachmittag hat der 10. Senat des VGH Baden- Württemberg den Verfahrensbeteiligten den Tenor von zwei Beschlüssen vom 21.01.2022 übermittelt, mit denen die beiden Anträge abgewiesen werden. Die Entscheidungsgründe sollen den Verfahrensbeteiligten voraussichtlich im Laufe der Woche bekanntgegeben werden. Nachdem die Beschlüsse unanfechtbar sind, kann die EnBW Windkraftprojekte GmbH mit der Rodung der Betriebsfläche für die beiden WEA beginnen.

Am Freitagmorgen hat das Landratsamt Waldshut der EnBW Windkraftprojekte GmbH zudem die Genehmigungen für die Erschließung des Betriebsgrundstücks erteilt. Die Genehmigungen umfassen die externe Zuwegung, die Kabeltrasse des Windparks Häusern, den Bau einer Übergabestation und die Errichtung von zwei temporären Lagern für Erdaushub sowie die Waldumwandlung. Die sofortige Vollziehung der Genehmigungen wurde sowohl im öffentlichen Interesse als auch im überwiegenden privaten Interesse der EnBW Windkraftprojekte angeordnet. Die Rodungsarbeiten für die Verbreiterung der Waldwege können somit ebenfalls in dieser Woche beginnen. Die Rodungsmaßnahmen betreffen vorwiegend die Aufweitung von Kurven in den Waldwegen. Die Entscheidung ist auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut unter Bekanntmachungen veröffentlicht: https://www.landkreis- waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen.

„Ich bin erfreut, dass das Verfahren mit den Entscheidungen des VGH Baden- Württemberg jetzt einen positiven vorläufigen Abschluss gefunden hat, zumal durch das Verfahren in unserem Hause erhebliche Arbeitskraft gebunden wurde“, so Erster Landesbeamter Jörg Gantzer.


Ressort: Waldshut

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