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Neuer ISUV- Bundesvorstand – Schwerpunkte der Verbandsarbeit
Begleitung in der Lebenskrise
  • 09. Januar 2018

Neuer ISUV- Bundesvorstand – Schwerpunkte der Verbandsarbeit

Von Josef Linsler | ISUV-Pressesprecher

Der neue Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ist Rechtsanwalt Klaus Zimmer (Freiburg), Fachanwalt für Familienrecht und Mediator. Seine Stellvertreter sind Günter Teichert (Karlsruhe) zuständig für Organisation, Rechtsanwalt Ralph Gurk (Würzburg) als Schatzmeister und Melanie Ulbrich als Schriftführerin. Zuständig für Rechtspolitik ist Rechtsanwältin Katja Durach (Münster). Sie ist damit auch Vorsitzende des ISUV-Kontaktanwaltsforums.

Der neue Vorsitzende verspricht die Kontinuität der ISUV-Zielsetzungen.

Er will sich – als sein großes Anliegen - verstärkt für konsensuale Verfahren einsetzen: „Wir sollten nicht den Streit zwischen Eheleuten und Paaren oder Streit zwischen Eltern um ihre Kinder fördern, sondern Möglichkeiten aufzeigen, Streitigkeiten beizulegen. Dafür wollen wir für die Mediation, die Kooperative Praxis und jede Art der Vermittlung werben und diese Verfahren bekannter machen.“

„Betroffenen in schwierigen familiären Situationen zuzuhören, sie zu verstehen und Zuversicht zu vermitteln sowie Wege aus Konflikten aufzuzeigen, dafür steht ISUV“, betont Zimmer.

Als Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit nannte Zimmer:

Förderung des Wechselmodells mit mediativer Begleitung: „Das Wechselmodell will umsetzen, was die Kinder auch wollen: Keinen Elternteil verlieren und von beiden beachtet werden. Aber es soll auch erreicht werden, dass sich Vater und Mutter an der Erziehung beteiligen, ja die Betreuungsaufgaben teilen, so dass beide berufstätig sein können. Das Wechselmodell ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Doch es funktioniert nur dann ohne große Reibungsverluste, wenn die Eltern sich an den Schnittstellen verständigen können.“ (Zimmer)

Mediation ist ein wichtiger Hebel, damit Kommunikation zwischen den Eltern nach Trennung und Scheidung im Interesse der Kinder gelingt. Deswegen fordert ISUV den Gesetzgeber dazu auf, die Beratungskostenhilfe auch auf die konsensualen Verfahren, Mediation und Kooperative Praxis, auszudehnen. Den Einwand, das beanspruche die öffentlichen Kassen zusätzlich, lässt Zimmer nicht gelten: „Jedes im Vorfeld erfolgreich abgeschlossenen konsensuale Verfahren entlastet die Justiz von lang andauernden gerichtlichen Klageverfahren, für die erheblich mehr aus den öffentlichen Kassen im Wege der Verfahrenskostenhilfe bezahlt werden muss.“

Ein weiteres Reformziel des ISUV ist die gemeinsame Sorge der Eltern für ihre außerehelich geborenen Kinder ab Geburt und nach Feststehen der Vaterschaft. „Alle Kinder haben Anspruch auf beide Eltern, das ist gesellschaftlicher Grundkonsens. Die bestehende Regelung widerspricht diesem Gleichheitsgrundsatz. Die Praxis hat gezeigt, das bestehende Recht fördert den Streit zwischen den Eltern um das Sorgerecht.“ (Zimmer)

„Deutlicher Reformbedarf“ besteht beim Kindesunterhalt. Entscheiden sich Eltern für eine dem Wechselmodell nahekommende gemeinsame Betreuung – so wird der Unterhaltspflichtige – unabhängig ob Vater oder Mutter – finanziell erheblich benachteiligt“, kritisiert der ISUV-Vorsitzende. Nach derzeitiger Rechtslage hat der Unterhaltspflichtige den vollen Unterhalt zu bezahlen, solange sein Betreuungsanteil nicht 50% erreicht. Leistet also der Unterhaltspflichtige, in der überwiegenden Zahl der Fälle der Vater – einen Betreuungsanteil von 45 %, so wird sein Anteil finanziell ignoriert.

Nach dem Gesetz § 1685 BGB haben Großeltern und Geschwister auch nach Trennung und Scheidung ein Umgangsrecht. Die gängige Praxis ist aber: Wird einem Elternteil der Umgang versagt, fällt meist auch automatisch der Umgang mit den Großeltern und Geschwistern aus. „Gerade die können aber im Fall von Trennung und Scheidung den Kindern Unterstützung und Stabilität bieten, wenn die Eltern in ihrem Beziehungsstreit stehen. Wir fordern deswegen neue Impulse, eine striktere Umsetzung des § 1685 BGB sowie eine Beweislastumkehr zugunsten der Großeltern und Geschwister“, fordert Zimmer.

Grundsätzlich wünscht sich Zimmer, dass familienrechtliche und familienpolitische Fragen und Probleme in der öffentlichen Diskussion endlich den Stellenwert bekommen, der Ihnen zukommen müsste: „Die Fragen um Familie und Kinder sind keine Privatsachen der Betroffenen. Sie tangieren uns in einer funktionierenden Gesellschaft alle, ob direkt oder indirekt. Und Kinder sind unser aller gemeinsame Zukunft.“


Ressort: Glaube und Gesellschaft

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